Was macht der Brexit aus meiner Marke?

Anpassung der Markenstrategie

Veröffentlicht am: 18.07.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Harter Brexit? Weicher Brexit? Was ist mit Ihrer EU-Marke?

Ob es am Wegfall der EU-Subventionen für die Anwesen und Schlösser der Queen liegt, dass in Großbritannien die Stimmen nach einem "weichen" Brexit (mit Zugang zum EU-Binnenmarkt) lauter werden? Ob hart oder weich - es bleibt grundsätzlich beim Brexit. Von ihm ist unter anderem auch das Markenrecht betroffen. Produktpiraterie und Markenverletzungen kennen weder Grenzen noch Brexit.

Führt Brexit zum Exit aus Ihrer EU-Marke?

Der Brexit kann für EU-Marken eine Veränderung der Markenstrategie der Unternehmen bedeuten. Denn mit dem Austritt Großbritanniens reduziert sich auch das Schutzgebiet der Unionsmarke territorial um Großbritannien. Sollte es den Unternehmen daher gerade auf die Erstreckung des Markenschutzes auch auf Großbritannien ankommen, besteht Handlungsbedarf. So sollte im Rahmen der IP-Strategie des Unternehmens zunächst überlegt werden, ob die Anmeldung einer neuen nationalen britischen Marke mit einem neuen aktuellen Prioritätsdatum ausreicht. Sollte keine prioritätsältere Marke in Großbritannien vorhanden sein und kollidieren, wäre mit diesem Schritt viel gewonnen.

Aus 1 mach 26

Eine andere Handlungsoption wäre es, die bereits eingetragene Unionsmarke vor dem Brexit prioritätswahrend in nationale Marken umzuwandeln. Im Ergebnis hätte man dann 26 einzelne nationale Marken, die alle auf das Prioritätsdatum der vorherigen Unionsmarke zurückgreifen könnten. Im Anschluß hieran könnte erneut eine Unionsmarke angemeldet werden, welche den Zeitrang der nationalen Marken in Anspruch nimmt, Dann spart man sich den Verwaltungs- und Kostenaufwand für 25 einzelne nationale Marken. Die eine britische nationale Marke mit dem alten Zeitrang der alten Unionsmarke wäre jedoch zu hegen und pflegen.

Mit diesem Mechanismus hätte das Unternehmen den alten Prioritätsrang bewahrt und ist trotz Brexit auf der sicheren Seite und geniesst wie bisher Markenschutz in Großbritannien.

Anpassung der Markenstrategie an den Brexit

Es ist äußerst ratsam, dass Unternehmen den Brexit in ihre Markenstrategie mit einbeziehen. Ob eine schnelle Reaktion und Anpassung der IP-Rechte und der Unionsmarke sinnvoll oder gar erforderlich ist, hängt von der Bedeutung des britischen Marktes für das jeweilige Unternehmen ab. Unternehmen, die trotz großen Betätigungsfeldes in Großbritannien abwarten und nichts tun, könnten sich ungewollt Handlungsoptionen abschneiden. Dann aber könnte es am Ende überraschend schnell heissen: „Weicher Brexit, aber harter Exit aus der nationalen britischen Marke“.