Vier-Tage-Woche bei vollem Gehalt in der Wirtschaftskanzlei

ROSE & PARTNER bietet Rechtsanwälten eine Vollzeitstelle mit 36 Wochenstunden

Veröffentlicht am: 23.04.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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ROSE & PARTNER bietet Rechtsanwälten eine Vollzeitstelle mit 36 Wochenstunden

PRESSEMITTEILUNG

Die Wirtschafts- und Steuerkanzlei ROSE & PARTNER mit Standorten in Hamburg, Berlin, München und Mailand bietet ab dem 1. Mai 2019 allen Beschäftigten eine Vier-Tage-Woche bei unveränderter Vergütung. Hierdurch soll sowohl die Arbeitsqualität als auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter gesteigert werden. Das neue Arbeitszeitmodell mit einer Wochenarbeitszeit von 36 Stunden für Rechtsanwälte soll zudem helfen, hochkarätige Berater für den Auf- und Ausbau weiterer Kanzleistandorte zu gewinnen. Der Branchendurchschnitt liegt für Einsteiger in Anwaltskanzleien bei 54 Stunden pro Woche (Quelle: JUVE).

Zufriedenheit von Mitarbeitern und Mandanten als Ziel

ROSE & PARTNER berät Unternehmen im Wirtschafts- und Steuerrecht und betreut vermögende Privatpersonen in den Bereichen Nachfolge, Familie und Immobilien. Durch die Einführung der Vier-Tage-Woche und Reduzierung der Wochenarbeitszeit erhofft sich die Kanzleileitung eine bessere Vereinbarkeit der hohen Intensität der Mandatsbearbeitung einerseits mit den Ansprüchen und Wünschen im Bereich Gesundheit, Familie und Freizeit andererseits.

Das soll auch und insbesondere den Mandanten zugutekommen. Rechtsanwälte der Kanzlei betreuen vergleichsweise wenige Mandanten, um eine konzentrierte und möglichst fehlerfreie Beratung gewährleisten zu können. Die bereits bisher geltende 40-Stunden-Woche mit flexibler Gleitzeit und Freizeitausgleich für Mehrarbeit in Verbindung mit einem Zeiterfassungssystem war entsprechend schon bis jetzt ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung.

Das neue Arbeitszeitmodell geht noch einen Schritt weiter:

  • Es sieht eine Wochenarbeitszeit von 36 Stunden für Rechtsanwälte bzw. 34 Stunden für Fachangestellte und sonstige Mitarbeiter vor.
  • Jedem Beschäftigten wird es ermöglicht, seine Arbeitszeit grundsätzlich an vier Wochentagen zu leisten.

Die Kanzleistrukturen wurden hierfür angepasst, sodass sowohl die Mandatsarbeit als auch die Erreichbarkeit im gewohnten Maße aufrechterhalten werden. Auf Schichtarbeit oder Job-Sharing wird dabei aber bewusst verzichtet.

Neues Paket aus Karriere, Gehalt und Freizeit

ROSE & PARTNER will mit dem bisher in der Branche einzigartigen Modell auf dem Anwaltsmarkt eine klare Alternative zu anderen überregionalen Wirtschaftskanzleien und internationalen Großkanzleien bieten. Die Kanzlei plant für den weiteren Ausbau des bereits eröffneten neuen Standort München sowie für die in Planung befindlichen Büros in Frankfurt und Köln in den nächsten Jahren eine Reihe von Neueinstellungen.

Dabei soll die Besonderheit helfen, dass die reduzierte Arbeitszeit ausnahmslos für alle Beschäftigten gilt. Daher muss – anders als bei alternativen Arbeitszeitmodellen anderer Wirtschaftskanzleien – niemand Abstriche beim Gehalt oder der Karriere befürchten. Die 14 von ROSE & PARTNER neben den Inhabern beschäftigten Rechtsanwälte verdienten 2018 durchschnittlich ca. 120.000 Euro – bei einer tatsächlichen Wochenarbeitszeit von bisher 40 Stunden. Ziel ist es, diese Performance auch im neuen Modell weiter aufrechtzuerhalten. „Und selbst die Position eines Equity-Partners lässt sich bei guter Organisation im Rahmen einer Vier-Tage-Woche problemlos ausfüllen“, weiß Gründungspartner und Namensgeber Bernfried Rose. Er selbst hat bereits seit 2010 „Freitags frei“.

Pressestimmen zum HR-Management von ROSE & PARTNER: