Arbeitszeiten in der Kanzlei ROSE & PARTNER
Vollzeit mit 34 oder 36 Wochenstunden bei Gleitzeit und 4-Tage-Woche
ROSE & PARTNER bietet Mitarbeitern ein für Wirtschaftskanzleien einzigartiges Arbeitszeitmodell. Die Vollzeit-Wochenarbeitszeit für Rechtsanwälte beträgt 36 Stunden, die für Fachangestellte und sonstige Beschäftigte 34 Stunden. In Kombination mit unserer Gleitzeit, der Möglichkeit der 4-Tage-Woche, überdurchschnittlichen Gehältern und vollen Karrierechancen schaffen wir eine optimale Work-Life-Balance in unserem Team und erhalten eine ausgezeichnete Arbeitsqualität zugunsten unserer Mandanten.
Unsere Konditionen für alle Mitarbeiter
- Wochenarbeitszeiten von 36 Stunden (Rechtsanwälte) bzw. 34 Stunden (sonstige Mitarbeiter)
- Flexibilität durch Gleitzeit mit Zeiterfassungssystem
- zusätzlich 12 frei wählbare Tage Homeoffice/Jahr
- Möglichkeit zur 4-Tage-Woche bei vollem Gehalt
- 6 Wochen Jahresurlaub
Qualität statt Quantität
„Weniger ist mehr“ – das belegen zahlreiche Studien hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Arbeitszeit, Produktivität und Leistung. Gestresste, überlastete und unkonzentrierte Mitarbeiter mit 11-Stunden-Tagen sind nicht nur vergleichsweise unproduktiv und oft krank. Sie machen vor allem häufig Fehler, die im Bereich der Rechtsberatung oft schlimme Konsequenzen haben. Unsere Mandanten zahlen in der Regel Nettostundensätze von 300 bis 450 Euro und haben daher einen Anspruch auf einen effizienten und hochkonzentrierten Berater. Mit unserem Arbeitszeitmodell schaffen wir die Voraussetzungen dafür.
Flexibilität braucht Teamgeist
Sowohl die Abläufe in einer Wirtschaftskanzlei als auch das Privatleben in unserer modernen Gesellschaft erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Diese schaffen wir durch gleitende Arbeitszeiten und ein entsprechendes Zeiterfassungssystem.
Außerdem bieten wir allen Miterbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit an vier Wochentagen abzuleisten. Ein zusätzlicher freier Tag bringt für viele Mitarbeitern eine enorme Steigerung der Lebensqualität und Zufriedenheit – egal ob man ihn zugunsten der Familie, Sport, Gesundheit, sozialem Engagement oder der privaten Fortbildung nutzt.
Um unsere Qualitätsansprüche im Hinblick auf die Mandatsbetreuung zu garantieren, benötigen wir Mitarbeiter mit stark ausgeprägtem Teamgeist und hoher Selbstverantwortung. Diese Kollegialität leben wir seit Jahren sehr erfolgreich.
Keine Abstriche bei Verdienst und Karriere
Aus diesem Grund führen bei ROSE & PARTNER die reduzierten Arbeitszeiten auch nicht zu Abstrichen beim Gehalt. So lag beispielsweise das durchschnittliche Einkommen unserer Rechtsanwälte (ohne die Kanzleiinhaber) 2018 bei ca. 120.000 Euro. Und auch unseren übrigen Mitarbeitern können wir trotz 34-Stundenwoche überdurchschnittliche Gehälter bieten.
Anders als in anderen Wirtschaftskanzleien mit alternativen Arbeitszeitmodellen, gibt es bei ROSE & PARTNER keine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“. Da unsere Konditionen für alle Beschäftigten gelten, haben auch alle die vollen Karrierechancen. Das gilt selbstverständlich auch für die Partnerschaft. Schließlich wird etwa die 4-Tage-Woche auch im Kreis der Kanzleiinhaber seit Jahren erfolgreich praktiziert.