Wollen Sie Putin heißen?

Russischer Nachname berechtigt nicht zur Namensänderung

Wer sich durch seinen Nachnamen benachteiligt fühlt, kann dessen Änderung beantragen. Die Hürden sind jedoch hoch.

Veröffentlicht am: 26.04.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Spätestens seit dem Überfall auf die Ukraine hat Russland hierzulande ein Imageproblem. Darunter leiden auch in Deutschland lebende Russen oder auch Deutsche mit einem russisch klingenden Nachnamen. Ob das ein hinreichender Grund für eine Namensänderung ist, musste jüngst das Verwaltungsgericht Koblenz entscheiden (VG Koblenz, Urteil vom 05.04.2023 – 3 K 983/22).

Kläger verlangen Recht auf Änderung des Nachnamens

Die Änderung des Namens wurde von einer Frau und ihrer Tochter beim Standesamt ihrer Gemeinde beantragt. Als Begründung gaben sie an, dass sie aufgrund ihres russisch klingenden Nachnamens seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Alltag Benachteiligungen erlebten. Die Gemeinde lehnte die Namensänderung ab. Damit gaben sich Mutter und Tochter nicht zufrieden und riefen das für Fragen des Namensrechts zuständige Verwaltungsgericht an.

Russischer Name ist keine seelische Belastung

Das Verwaltungsgericht sah aber ebenfalls keinen für die Änderung erforderlichen wichtigen Grund. Ein Familienname mit fremdsprachigem Ursprung reiche dafür nicht aus. Da die Antragsteller in Deutschland geboren und aufgewachsen seien, gebe es auch kein Interesse an einer „Eingliederung“, die mit der Namensänderung unterstützt würde. Dass der russisch klingende Name aufgrund des Krieges in der Ukraine tatsächlich zu einer „seelischen Belastung“ führe – so das Gericht – hätten die Klägerinnen nicht dargelegt. Soweit „einfache Unzuträglichkeiten“ vorlägen, seien diese hinzunehmen.

Wer hilft den Verlierern der Namens-Lotterie?

Die Bedeutung des Namens sollte nicht unterschätzt werden. Ein „schlechter“ Vorname oder auch Familienname ist nicht selten Grund dafür, in der Schule gemobbt oder im Bewerbungsprozess bzw. bei der Partnerwahl frühzeitig aussortiert zu werden. Da nützen auch die schärfsten Antidiskriminierungsgesetze nichts. Der Wunsch von Betroffenen, die Sache mit der Beantragung einer Namensänderung selbst in die Hand zu nehmen, ist mehr als verständlich. Führt dieser Weg nicht zum Ziel, bleiben noch die Heirat oder die Adoption, um an einen Namen zu kommen, mit dem nichts mehr schiefgehen kann.

Welchen konkreten Namen die Klägerinnen in unserem Fall ablegen wollten, ist nicht bekannt. „Putin“ war es vermutlich nicht.