Erhöhung der Anwaltsgebühren

Kabinett einigt sich auf RGV-Erhöhung

Das Bundeskabinett hat sich auf eine Anpassung der Vergütung für Rechtsanwälte, Sachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieher geeinigt.

Veröffentlicht am: 24.12.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt und Mediator
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Immer höher werdende Sach- und Personalkosten erschweren die Arbeit im Bereich Rechtsberatung und Justiz. Dies erkennt auch das Bundesjustizministerium und plant bereits seit Juni dieses Jahres die Erhöhung der Vergütung für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände.

Erster Gesetzesentwurf

Seit Anfang 2021 gab es keine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren mehr.  Das Bundesministerium der Justiz erklärte, dass dies in Anbetracht der immer weiter steigenden Kosten, die Kanzleien zu tragen hätten, belastend sei. Sowohl die Rechtsanwaltsvergütung als auch das Honorar für Sachverständige und Sprachmittler müssten an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dieser Gedanke spiegelt sich in dem vom Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossenen Gesetzesentwurf. 

Wissing: wesentlicher Beitrag zum Rechtszugang

Bundesminister Volker Wissing führte in seiner Rede aus, dass Rechtsanwälte einen wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürger zum Recht leisteten. Die Erhöhung der Vergütung sichere dabei nicht nur die Grundlage der Anwaltskanzleien, sondern stärke auch den Rechtsstaat. Auch liege es im Interesse der Rechtspflege, die weiteren wesentlichen Verfahrensbeteiligten – Sachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieher – entsprechend zu vergüten. Die bisherigen Honorarsätze stellten dies nicht mehr sicher.

Erhöhung um 6-9 Prozent

Der Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts vom 11. Dezember 2024 sieht vor, dass die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten abhängig von der Gebührenart um 6 bis 9 Prozent steigen. Die Vergütung für Sachverständige sowie Sprachmittler und die Gebühren für Gerichtsvollzieher sollen jeweils um 9 Prozent erhöht werden. Volker Wissing hält die Bundesregierung dazu an, die Gesetzesänderung sogar noch vor den Neuwahlen zu verabschieden.

Den Wortlaut des Referentenentwurfs finden Sie hier: 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)