Verwirrung bei AfD-Domains unerwünscht
www.wir-sind-afd.de darf nicht von kritischem Blogger genutzt werden
www.wir-sind-afd.de darf nicht von kritischem Blogger genutzt werden
Ein Beitrag von Bernfried Rose
Die AfD gewinnt zwar zum Glück noch keine Wahlen. Vor dem Oberlandesgericht Köln hat sie aber einen Sieg im Internetrecht eingefahren. Die Partei hatte gegen einen Blogger geklagt, der unter der Domain www.wir-sind-afd.de AfD-kritische Inhalte veröffentlicht hatte. Die Richter fürchteten Verwirrung und gaben den Rechtspopulisten Recht.
Wer ist denn nun die AfD?
Wie schon das Landgericht in der Vorinstanz, war das OLG der Ansicht, der Blogger greife durch die Nutzung der Domain unzulässig in die Namensrechte der Partei ein. Ein durchschnittlicher Besucher der Domain im Internet könne bei der Bezeichnung „wir sind…“ gegebenenfalls denken, es handele sich um die AfD selbst oder die Website werde mit Zustimmung der Partei betrieben. Zuordnungsverwirrung nennt man das wohl unter Juristen.
Es nütze auch nichts, so die Richter in Köln, dass sich gegebenenfalls aus den Inhalten oder sonstigen Anhaltspunkten schließen lasse, das nicht die AfD hinter dem Blog stecke. Im Domainrecht sei allein darauf abzustellen, ob die registrierte Domain für sich schon zuordnungsverwirrend sei.
Tipps vom Gericht für AfD-Kritiker
Den Richter am OLG Köln war das AfD-Bashing des Bloggers trotz der Stattgabe der Klage womöglich nicht unsympathisch. Immerhin gaben sie ihm den Hinweis, er könne die Inhalte künftig auf einer anderen Domain weiter verbreiten. Da könne dann ruhig auch die Bezeichnung AfD auftauchen, wenn es denn einen entsprechenden klarstellenden Zusatz gebe.
Wie wäre es also mit www.wir-sind-nicht-afd.de? Das klingt doch auch viel schöner und kapiert dann auch wirklich jeder…