Soll Werbung für ungesunde Lebensmittel verboten werden?

37 Ärzte, Kinderschutz- und Ernährungsorganisationen fordern Werbeverbot

Ein Bündnis aus 37 Kinderärzten, Kinderschutz- und Ernährungsorganisationen fordert von der Regierung ein weitgehendes Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel. Was zur verbotenen Werbung gefordert wird, geplant ist und bislang bereits gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Veröffentlicht am: 09.11.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg
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Ein Bündnis aus 37 Kinderärzten, Kinderschutz- und Ernährungsorganisationen fordert von den Ampelparteien ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel wie Snacks und Süßigkeiten. Mit von der Partie ist der britische Starkoch Jamie Oliver.

Der Koalitionsvertrag sehe zwar bereits ein Werbeverbot im Zusammenhang mit Kinderserien vor, dieses gehe dem Bündnis jedoch nicht weit genug. Kinder würden heutzutage nicht mehr nur Zeichentrickserien anschauen, sondern auch Castingshows und Fußballspiele.

Tagsüber keine Werbung für Snacks & Süßigkeiten

Es wird gefordert, dass Fernseh-Werbespots für entsprechende Lebensmittel zumindest nur noch zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gezeigt werden dürfen – inbegriffen Streamingdienste. Ähnliches wird für Radio-Werbung gefordert. Außerdem sollen Werbeplakate für Süßigkeiten und Snacks nicht in der Nähe von Kitas, Schulen und Spielplätzen angebracht werden dürfen. Konkret soll ein Umkreis von 100m für entsprechende Plakate verboten werden.

Außerdem solle Werbung für sehr süße oder fetthaltige Lebensmittel dahingehend eingeschränkt werden, dass nicht mehr direkt an Kinder beworben werden dürfe, etwa mit Comicfiguren, verspielter Produktaufmachung oder Spielzeugbeigaben. Eine weitere Forderung besteht darin, dass Influencer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube & Co. künftig nur noch Werbung für gesunde Lebensmittel machen dürfen.

Aber wer entscheidet was gesund oder ungesund ist?

Für ein Werbeverbot muss klar erkennbar sein, welche Lebensmittel gesund und welche ungesund sind – und demnach der verbotenen Werbung unterliegen würden. Welche Lebensmittel einer verbotenen Werbung unterfallen würden und welche nicht, solle anhand von Grenzwerten bei Zucker, Salz und Fett entschieden werden. Eine Orientierung solle anhand den Nährwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO erfolgen.

Verbotene Werbung für ungesunde Lebensmittel sinnvoll?

Durch ein solches Werbeverbot soll die Gesundheit von Kindern geschützt werden. Denn wie eine Studie der Universität Hamburg festgestellt hat, sehen Drei- bis Dreizehnjährige im Fernsehen täglich knapp zwölf Werbespots für Lebensmittel. Die meisten werben dabei für Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten.

Kinder würden zurzeit doppelt so viele Süßigkeiten konsumieren, als eigentlich empfohlen sind. Dafür essen sie dann nur halb so viel Obst und Gemüse, als sie eigentlich sollten. Das führt dazu, dass aktuell fast 15 % der Kinder und Jugendlichen übergewichtig sind – 6 % davon stark übergewichtig (Adipositas). Da Werbung nachweislich das Essverhalten von Kindern und Jugendlichen beeinflusse, könne ein Werbeverbot das Verlangen der Kinder nach ungesundem Essen einschränken.

Was zählt bislang zur verbotenen Werbung?

Verbotene Werbung wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. „Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig“, heißt es dort. Zu den geschäftlichen Handlungen zählt insbesondere auch die Werbung. Konkreter werden die werberechtlichen Vorgaben in der sogenannten „schwarzen Liste“ des Anhangs des § 3 Abs. 3 UWG, in der Geschäftspraktiken aufgeführt sind, die ausnahmslos unlauter und damit verboten sind.

Dazu zählt bereits Werbung, die sich direkt an Kinder wendet. Gesetzliche Werbeverbote für Kinder und Jugendliche existieren bislang im Bereich der Werbung für Alkoholprodukte und Tabakerzeugnisse. Würde Werbung für ungesunde Lebensmittel in Zukunft tatsächlich verboten, würde die schwarze Liste des UWG um eine verbotene Werbung wachsen.

Ab wann wird Werbung für ungesunde Lebensmittel verboten?

Zwar steht auf Seite 36 des Ampel-Koalitionsvertrages, dass an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Zukunft nicht mehr bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige ausgestrahlt werden soll, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bislang jedoch nicht in Angriff genommen.

Ob und wie die Regierung auf die Forderung des Bündnisses aus 37 Kinderärzten, Kinderschutz- und Ernährungsorganisationen reagiert, bleibt abzuwarten.