Änderung des Transsexuellengesetzes

Unions-Fraktion bleibt mit einem Fuß auf der Bremse

Mehr Selbstbestimmung - das ist das Ziel der Reform des Transsexuellenrechts. Manchen politischen Akteuren geht das (noch) zu weit.

Veröffentlicht am: 25.04.2023
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Konservative Parlamentarier tun sich oft schwer mit dem Tempo der liberalen Änderungen im Familienrecht. Nun steht die Reform des Transsexuellenrechts an und die CDU/CSU-Fraktion zeigt sich zwar offen, will aber nicht so weit gehen wie die Ampel-Koalition.

Selbstbestimmungsgesetz statt Transsexuellengesetz

Das Transsexuellenrecht soll Personen, die sich wegen ihrer transsexuellen Prägung nicht ihrem Geburtsgeschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden, die Möglichkeit geben, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben. Das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 bietet dafür die entsprechenden rechtlichen Verfahren.

Aus dem Transsexuellengesetz soll nun das Selbstbestimmungsgesetz werden. Im Eckpunkte-Papier von Justiz- und Familienministerium spielen Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für die Änderung des Geschlechts keine Rolle mehr.

Das Kindeswohl transsexueller Minderjähriger

Gestritten wird vor allem um die Neuregelungen für Kinder. Minderjährige sollen ab 14 Jahren die Änderungserklärung mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben dürfen, bei jüngeren Kindern sollen die Eltern als Sorgeberechtigte die die Erklärung abgeben. Stimmen die Eltern bei einem Kind ab 14 dem Wunsch des transsexuellen Kindes nicht zu, soll die Zustimmung durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden können.

Das geht der Opposition zu weit. So sieht etwa Christoph de Vries von der CDU hierin einen erheblichen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern. Außerdem sieht er eine Gefahr darin, dass künftig Transfrauen bzw. biologische Männer in Frauenhäuser, Frauensaunen oder Frauengefängnisse „eindringen“ könnten.

Neues Recht, neue Probleme

Ob im Transsexuellenrecht am Ende tatsächlich eine absolute Selbstbestimmung und jederzeitige Änderungsmöglichkeit des Geschlechts stehen wird, bleibt abzuwarten. Dass das Rad der Liberalisierung im Familienrecht noch einmal zurückgedreht wird, ist aber sehr unwahrscheinlich – selbst bei anderen politischen Machtverhältnissen.

Die Reformen, die in den letzten Jahren auf den Weg gebracht wurden, lösen viele alte Probleme, werfen dafür aber wieder neue Rechtsfragen auf. Das sieht man zum Beispiel im Abstammungsrecht und beim Kinderwunschrecht.