Streit um Markenrechte an Streifen-Design

Adidas vs. Nike

Drei Streifen auf Sportkleidung sind das Markenzeichen für Adidas. Darf die Marke Nike auch Streifen auf ihren Sporthosen haben oder verletzt das die Markenrechte von Adidas? Das OLG Düsseldorf soll eine Entscheidung zum Markenschutz von Streifen-Designs treffen.

Veröffentlicht am: 03.05.2024
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Sportkleidung mit drei Streifen – das ist das Markenzeichen von Adidas. Vermehrt hat aber auch der amerikanische Konkurrent Nike Sporthosen mit Streifendesign im Sortiment. Darf er das? Diese Frage stellte sich Adidas und initiierte einen Prozess um die Markenrechte am Streifen-Design.

Das OLG Düsseldorf soll entscheiden, ob auch Nike Sportkleidung mit drei Streifen vermarkten darf, oder ob entsprechende Design dem Adidas-Markenzeichen zu ähnlich sind.

Drei Streifen sind das Markenzeichen von Adidas

Im Vordergrund steht die Frage, wie viele parallel angeordnete Streifen Nike für ihr eigenes Hosendesign verwenden darf. Drei parallele Streifen sind das Markenzeichen von Adidas. Würden Sporthosen von Nike nun auch drei parallele Streifen zieren, seien die Designs von Nike dem von Adidas zu ähnlich.

Um diesen Markenstreit ein für alle Mal aufzulösen, soll nun das OLG Düsseldorf ein Urteil fällen. Die beiden Sportartikelhersteller begegnen sich nicht zum ersten Mal vor deutschen Gerichten.

Vorinstanzlich entschied bereits das Landgericht Düsseldorf durch Beschluss (2022) über den Markenstreit und verbot Nike den Verkauf von fünf bestimmten Hosenmodellen in Deutschland. Nach einem Widerspruch von Nike wurde die Entscheidung jedoch bestätigt (2023), weshalb Nike danach gegen das Urteil in Berufung ging, sodass nun erneut entschieden werden muss.

Welche Streifen umfasst der Markenschutz von Adidas?

Nike vertritt die Auffassung, dass Adidas mehr Streifen-Designs für seinen vom Markenschutz geschützten Schutzbereich beansprucht, als eigentlich davon umfasst seien. Ihnen zufolge sei nicht alles vom Marken-Schutzbereich inbegriffen, was Streifen aufweist.

Man versuchte außerdem damit zu argumentieren, dass das Phänomen „Streifen an der Seitennaht von Hosen“ schon seit Langem auf dem Markt existiere. Darüber hinaus würden sich die Streifen-Designs von Nike und Adidas deutlich in Anzahl, Breite und Farbkontrasten unterscheiden.  Zudem sei auf jedem Design das Logo von Nike für Verbraucher unübersehbar abgebildet.

Verstößt Nike gegen Markenrechte von Adidas?

Adidas erhofft sich von dem Gerichtsverfahren vor allem Klarheit darüber, wie breit der Schutzumfang ihrer Markenrechte ist und ob auch Nike Streifen-Designs vermarkten darf. In Anbetracht der Vielzahl an Streifenprodukten, die Nike derzeit im Sortiment hat, handele es sich aus Adidas‘ Sicht um einen „gezielten Angriff.“ Sie befürchten, dass die Marke Adidas verwässert, wenn Nike oder auch andere Wettbewerber weiterhin in großem Umfang ähnliche Produkte auf den Markt bringen, wodurch die Verwechslungsgefahr unter den Marken steigt.

Einzelfallentscheidung bezüglich Markenverletzung

Der zuständige Richter Schüttpelz sieht sich in einer rechtlichen Zwickmühle. Eine Grenze müsse auf jeden Fall gezogen werden, aber noch ist unklar, wo genau dies geschehen soll. Einerseits würde ihm zufolge jeder Verbraucher die klassischen Adidas Streifen sofort als solche erkennen und dementsprechend auch, bei welchen Produkten es sich nicht um Adidas handele. Andererseits müsse man sehr bekannten Marken rechtlich einen größeren Markenschutz zuerkennen.

Schüttpelz kündigte zunächst an, dass er eine Einzelfallentscheidung bezüglich der in Rede stehenden Hosen-Designs treffen wird. Es wird also jedes Design einzeln unter die Lupe genommen und entschieden, ob dieses spezielle Design dem originären Adidas-Design etwas zu ähnlich sieht oder nicht. Eine entsprechende Entscheidung soll Ende Mai gefällt werden.

Adidas-Markenrechte schon öfter vor Gericht

Auch in der Vergangenheit hat die Marke Adidas ihre Streifen-Designs bereits mehrfach vor Gericht eingeklagt:

  • In 2019 entschied das Gericht der Europäischen Union jedoch zum Nachteil von Adidas, dass die typischen drei Streifen nicht in jeder denkbaren Form und Ausführung vom Markenrecht geschützt seien.
  • In 2018 gewann Adidas gegen einen Konkurrenten, der Schuhe mit zwei parallelen Streifen beim Markenamt der EU eintragen und schützen lassen wollte.
  • In 2005 stritt Adidas bereits einmal gegen Nike wegen der Markenrechte am Streifen-Design. Damals obsiegte Adidas gegen den Konkurrenten. Es wurde entschieden, dass Hosen-Designs mit zwei Streifen die Markenrechte von Adidas verletzen würde und durften daher nicht mehr verkauft werden.