Steuerhinterziehung von russischem Oligarchen

Razzia in Hamburg & München wegen verdeckter Gewinnausschüttung 

Ermittlungen in München & Hamburg gegen den russischen Oligarchen Usmanow wegen Steuerhinterziehung und verdeckter Gewinnausschüttung zeigen in Deutschland erste Ergebnisse der Taskforce, die zur Durchsetzung europäischer Sanktionen gegen russische Firmen & Privatpersonen gegründet wurde.

Veröffentlicht am: 26.09.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Die Yacht des russischen Oligarchen Alisher Usmanow in Hamburg ist Gegenstand einer Ermittlung wegen Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Hat der Milliardär gegen die Kardinalspflicht im GmbH-Recht verstoßen? 

Ermittlungen in München und Hamburg

Seit der Oligarch Alisher Usmanow im Rahmen des russischen Überfalls auf die Ukraine von auf die Sanktionsliste der EU gesetzt wurde, steht das Vermögen des russischen Milliardärs im Fokus deutscher Ermittlungen.

Usmanow hat sein Vermögen im Bergbau gemacht, investierte aber auch viel in Medien- und Mobilfunkfirmen, u.a. in Uber und Spotify. Außerdem gehören ihm rund 30 Prozent des Fußballclubs FC Arsenal. Der Mann wird von der EU als „kremlfreundlich“ und Freund Putins eingestuft und als wirtschaftlicher Unterstützer des Präsidenten sanktioniert. Dabei wurde u.a. bereits seine Yacht in Hamburg festgesetzt (NDR berichtet).

Taskforce: Neues Gesetz zur Beschlagnahme russischen Vermögens

Ende letzter Woche durchsuchten nun ca. 120 Beamte der Staatsanwaltschaft München gemeinsam mit Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes sowie der Steuerfahndung das Anwesen des Oligarchen am bayrischen Tegernsee. Hintergrund der Ermittlungen sind Vorwürfe der Steuerhinterziehung.

Die Maßnahmen sind das Ergebnis der in Deutschland gegründeten Taskforce zur Durchsetzung europäischer Sanktionen gegen russisches Vermögen. Nachdem eine im Mai per Gesetz eingeführte Meldepflicht für russische Firmen und Privatpersonen denkbar erfolglos im Sande verlief, hatte Deutschland im europäischen Vergleich bei der Festsetzung russischen Vermögens zuletzt den Anschluss verloren. Die nun geschaffene Taskforce griff in ihren Ermittlungen auf Informationen aus Datenleaks der Vergangenheit zurück, wie z.B. den „Panama Pacers“.

Vorwurf: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Dabei soll der Unternehmer einerseits durch seinen mehrmonatigen Aufenthalt in Bayern steuerpflichtig in Deutschland geworden sein - Steuern wurden aber die letzten Jahre nicht gezahlt.

Zudem seien diverse Schenkungen und Ausgaben auf Firmenkosten des Oligarchen gegangen - dabei aber zu privaten Zwecken genutzt worden. Diese sog. „verdeckten Gewinnausschüttungen“ sind in Deutschland steuerrechtlich, aber auch strafrechtlich relevant.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Yacht & Haus privat genutzt

Die im Fokus der Ermittlungen stehende Yacht wurde zunächst über ein Geflecht an Briefkastenfirmen gehalten und steht mittlerweile offiziell wohl im Eigentum der Schwester des Oligarchen. Dennoch soll Usmanow, so die Vorwürfe, die Yacht überwiegend selbst genutzt haben.

Wenn Firmeneigentum privat genutzt wird, muss für diesen Gebrauchsvorteil in Deutschland grundsätzlich eine angemessene Miete gezahlt werden. Geschieht dies nicht,  liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), die in Deutschland steuerpflichtig ist. Wird sie als solche nicht angezeigt und versteuert, liegt darin eine Steuerhinterziehung, die sogar strafbar sein kann.

Ähnliche Vorwürfe werden im Bezug auf sein Haus am bayrischen Tegernsee erhoben. Das Haus soll offiziell einer Firma gehören, die im Steuerparadies „Isle of Man“ gemeldet ist. Das Unternehmen gehöre aber dem Oligarchen selbst. Er habe in der Zeit, in der er in der Villa gewohnt habe, aber auffällig wenig Miete gezahlt. Auch drin läge eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Keine Schenkungsteuer gezahlt

Zudem seien neben der Yacht, die 2017 an seine Schwester verschenkt wurde, auch diverse Firmenanteile an seinen Unternehmen an Dritte verschenkt worden sein - möglicherweise, um Vermögen zu verschleiern oder vor dem Zugriff der Behörden zu sichern.

Auf solche Übertragungen von Vermögen ist in Deutschland grundsätzlich Schenkungssteuer zu entrichten. Wird der Vorgang nicht als Schenkung gemeldet und versteuert, liegt auch darin eine Steuerhinterziehung.

Steuerpflicht durch Aufenthalt in Deutschland

Schließlich soll der Oligarch auch durch den mehrmonatigen Aufenthalt in Bayern steuerpflichtig geworden sein: Befinden sich Entscheidungsträger oder Geschäftsführer eines Unternehmens für eine längere Zeit in Deutschland und werden sie von hier aus für ihr Unternehmen tätig, können dieses Unternehmen und die dadurch erzielten Einkünfte dadurch grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig werden.

Usmanow und seine Unternehmen haben aber, so die Auskunft der Ermittler, in Deutschland keine Steuern gezahlt. Auch dies kann als Steuerhinterziehung strafbar sein.

Gefängnis & Steuernachzahlungen zu erwarten

Dem Oligarchen droht infolge der Ermittlungen möglicherweise sogar eine Haftstrafe, jedenfalls aber erhebliche Steuernachzahlungen. Neben Steuerhinterziehung geht die Staatsanwaltschaft derzeit auch Vorwürfen der Geldwäsche nach.

Die Ermittlungen sind sicherlich ein wichtiges Zeichen an europäische Kooperationspartner, um die gemeinsamen Sanktionen durchzusetzen. Allgemein bleibt Deutschland aber im europäischen Vergleich weiter zurück. Dabei könnten effektiv betriebene Ermittlungen im Bereich der Steuerfahndung nicht zuletzt das Liquiditätsproblem der aktuellen Bundesregierung lösen - allein von Usmanow werden Steuernachzahlungen in Millionenhöhe zu erwarten sein.