Standardklingeltöne als Unionsmarke untauglich

Und täglich grüßt Marimba

Veröffentlicht am: 30.09.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Vorbei die Zeit individualisierter Klingeltöne, wir erinnern uns fast sehnsuchtsvoll an die Zeit, in der Mobiltelefone aufkamen, mit so wenigen Funktionen (SMS, Anrufen, Snake spielen), dass die Auswahl eines Klingeltones auch mal Stunden in Anspruch nehmen durfte.  

Melancholische Vergangenheit. Früher war alles besser. Wer hat sich nicht gefreut, wenn das Telefon des seriösen Anzugträgers plötzlich mit der Stimme eines Neunjährigen ertönte: „Papa, geh‘ ans Telefon!“. Was ein Spaß.  

Individualität war gestern

Heute dagegen – wer kennt es nicht – in der S-Bahn klingelt ein Telefon und jeder schaut gehetzt auf sein eigenes Gerät, aber nein, das schweigt vorwurfsvoll. Mittlerweile klingelt einer wie der nächste, außerhalb der Palette der maximal fünfzehn vorgegebenen Melodien hört man heute nichts mehr.  

Gleichförmigkeit ist der neue Trend. Alle mit demselben iphone, denselben Kopfhörern, demselben Laptop, derselben geschmacklosen H&M-Mode oder wenn’s hoch kommt auch mal ein farbloses Basic von Zara, dieselben Schuhe von Zalando, dieselbe Ray Ban, dieselbe grausige Handtasche von Longchamp.  

Markenrechtliche Eigenschaft eines Klingeltons

Der Europäische Gerichtshof (EuG) hat in einem Urteil zum Markenrecht entschieden, dass ein Standartklingelton ohne jegliche charakteristische Eigenschaft keine hinreichende Unterscheidungskraft hat, um als Unionsmarke eingetragen zu werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn er lediglich eine einzige Note wiederholt. Als solcher bleibe er einem Verbraucher nicht im Gedächtnis.  

Die Banalität des Gis

Geklagt hatte ein brasilianisches Telekommunikationsunternehmen gegen die Ablehnung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das Unternehmen verwendet die Tonfolge als Hörzeichen für Träger zur Verbreitung von Informationen auf elektronischem Wege sowie im Fernsehen und im Rahmen seiner Anwendungen (Apps).  

In einem beinahe schnippischen Unterton urteilte das Gericht, durch die allein zweimalige Wiederholung einer Note (hier: die Note Gis) sei ein banaler und allgemein üblicher Klingelton. Wenn der Tonfolge jegliche Unterscheidungskraft fehle, komme eine Eintragung als Unionsmarke aber nicht in Betracht. Hoffen wir, dass das Aufwind in die Kreativität der Klingeltöne bringt. Vielleicht erlebt ja auch Snake nochmal ein Revival.