Small-Claims-Verfahren soll bekannter werden

Verbraucher sollen das Verfahren bei Forderungen bis zu EUR 2.000 nutzen.

Veröffentlicht am: 08.10.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das European Consumer Centres Network – kurz ECC – fordert in seinem jüngsten Bericht mehr Aufklärung zum sogenannten Small-Claims-Verfahren. Das mit der Verordnung 861/2007/EG im Jahre 2009 eingeführte Verfahren dient der Geltendmachung und späteren Durchsetzung geringfügiger Forderungen mit einem Gegenstandswert bis zu 2.000,00 EUR. Nach Ansicht des ECC müsse gerade das Bewusstsein bei Verbrauchern und auch der Richterschaft für dieses Verfahren gefördert und verstärkt werden. In Betracht käme eine Änderung der Brüssel I –Verordnung, die die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorsieht.

Nicht zuletzt im Hinblick auf grenzüberschreitende Forderungen zwischen Deutschland und Italien bleibt die weitere Vorgehensweise in diesem Bereich abzuwarten. Zu beachten ist, dass in Italien bei Zwangsvollstreckungsangelegenheiten die dortigen nationalen Vorschriften Anwendung finden, welche die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorschreiben.

Hintergrund

Verbrauchern bietet das Small-Claims-Verfahren eine gute Möglichkeit, auf erleichtertem Wege ihre Forderungen in dem jeweils anderen Land geltend zu machen und schließlich auch durchsetzen zu können. Als deutsch-italienische Kanzlei mit deutschen und italienischen Rechtsanwälten vertreten wir Mandanten bei der Durchsetzung, dem Inkasso und der Vollstreckung von Forderungen in Italien.