Selbstanzeige bei AirBnB Mieteinnahmen
Portal muss Kontrolldaten an die Steuerfahndung geben
Portal muss Kontrolldaten an die Steuerfahndung geben
Ein Beitrag von Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
Das Vermittlungsportal „AirBnB“ ist ab sofort verpflichtet Kontrolldaten an die Steuerfahndung zu liefern. Nach Pressemitteilungen beginnen die Finanzämter jetzt auch die Auswertungen, um Steuerhinterzieher zu ermitteln. Für Vermieter von AirBnB Wohnungen bleibt nach unserer Auffassung auch der Weg zur Selbstanzeige noch offen. Mit einer Tatentdeckung muss nicht unbedingt gerechnet werden. Dann nämlich wäre eine strafbefreiende Selbstanzeige für AirBnB Mieteinnahmen nicht mehr möglich würde sich aber strafmildernd auswirken.
Zu beachten ist, dass durchaus auch noch weitere Abgaben bei AirBnB Vermietungen hinterzogen sein können. In Hamburg kann dies zum Beispiel die Kultur- und Tourismustaxe sein. Ähnliche Abgaben gibt es auch in anderen Städten.
Wann verjährt eine Steuerhinterziehung?
Die Regelverjährung bei Steuerhinterziehung beträgt 5 Jahre. Die Regelverjährung wird regelmäßig bei Vermietungseinkünften von AirBnB Wohnungen greifen, da für die verschärfte Verjährung von 10 Jahren Steuern pro Jahr von über 50.000 € hinterzogen sein müssten. Der Beginn der Verjährungsfrist hängt davon ab, ob und wann eine Steuererklärung abgegeben worden ist. Ist eine Steuererklärung für die betreffende Steuer (zum Beispiel Einkommensteuer) eingereicht worden, so beginnt die Verjährung mit Bekanntgabe der Steuerbescheide. Ist keine Steuererklärung abgegeben worden - zum Beispiel für die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer - dann beginnt die Verjährung deutlich später.
Bis wann kann die Steuer auf die AirBnB Vermietungseinkünfte nacherhoben werden?
Hier gilt unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer eine Frist (sogenannte Festsetzungsverjährung) von 10 Jahren. Diese beginnt bei Abgabe der Steuererklärung mit Ablauf des Jahres der Abgabe. Erfolgte keine Abgabe, dann beginnt die Festsetzungsverjährung später.
Selbstanzeige bei Vermietungseinkünften über AirBnB
Die Selbstanzeige ist eine Besonderheit im gesamten Strafrecht. Sie ermöglicht auch bei einer vollendenden Tat (hier einer Steuerhinterziehung hinsichtlich Mieteinnahmen) einen strafbefreienden “Rücktritt“ von der Steuerhinterziehung. Wir begleiten regelmäßig Selbstanzeigen von verschwiegegen Vermietungseinkünften (ob nun über AirBnB oder nicht) und der Teufel steckt im Detail. Daher ist eine sorgfältige Bearbeitung unter Einbeziehung aller Aspekte und Risiken zwingend notwendig.
Kosten der Selbstanzeige
Selbstanzeigen werden regelmäßig nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet werden. Schon nach der Mittelgebühr fallen dann pro Jahr nachgemeldeten Jahr mindestens 970 € zuzüglich Umsatzsteuer. Zusätzlich können noch Gebühren für die Erstellung oder Änderung von Steuererklärungen anfallen.
Wir rechnen Selbstanzeigen mit unserem Stundensatz von 380 € zzgl. Umsatzsteuer ab. Da wir regelmäßig Selbstanzeigen für unsere Mandanten vorbereiten sind wir effektiv und sicher im in allen relevanten Bereichen des Steuerstrafrechts und im Zweifel bei einer Abrechnung nach Stunden auch noch erheblich kostengünstiger.
Alle unsere Selbstanzeigen waren bislang vollständig erfolgreich.