Geldbuße für Bahlsen & Co. wegen Kartellverstoß

Rechtswidriger Informationsaustausch zwischen Süßwarenherstellern

Kartellverstoß endet für bekannte Süßwarenhersteller mit Bußgeldern in Millionenhöhe.

Veröffentlicht am: 22.12.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Ein langwieriger Kartellrechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf scheint nun ein Ende gefunden zu haben. Wegen kartellrechtswidrigen Austausches von Informationen müssen mehrere Unternehmen empfindliche Geldbußen zahlen. Dabei haben sich schon die lange Verfahrensdauer günstig auf die Höhe der Geldbußen ausgewirkt.

Rechtsstreit findet einen Abschluss

Jahrelang standen mehrere namhafte Hersteller von Süßwaren wegen kartellrechtswidriger Ausforschungen vor Gericht. Der Senat des OLG Düsseldorf stellte nun in seinem Urteil vom 19.12.2023 (Az. V-6 Kart 9/19 OWi) einen Kartellrechtsverstoß der Unternehmen fest. Die Unternehmen hätten sich in den Jahren 2006 bis 2008 gegenseitig kartellrechtswidrig über ihre jeweiligen Verhandlungen mit Einzelhändlern auf dem deutschen Markt informiert und diese Informationen später in rechtswidriger Weise genutzt. Darin liegt nach Auffassung des Gerichtes ein Verstoß gegen das Kartellrecht, namentlich der Austausch kartellrechtswidriger Informationen.

Geldbuße in Millionenhöhe

Die Unternehmen Bahlsen, CFP Brands und Griesson de Beukelaer müssen nun jeweils Geldbußen von mehreren Millionen Euro zahlen. Die höchste Geldbuße betrifft Bahlsen mit rund 3,5 Millionen Euro. Insgesamt handelt es sich um mehr als sechs Millionen Euro, die die Unternehmen zahlen müssen.

Mildernd auf die Höhe der Geldbuße hatte sich unter anderem ausgewirkt, dass der Verstoß eine vergleichsweise geringe Bedeutung aufwies und aufgrund der staken Marktmacht des Einzelhandels gegenüber den Herstellern geringer ins Gewicht fiel. Auch die Tatsache, dass es in diesem Verfahren zu einer Verzögerung gekommen ist, insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie, wurde jeweils ein Viertel der verhängten Geldbußen durch das OLG bereits als vollstreckt angesehen.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, beruht aber auf einer vorangegangenen Vereinbarung, sodass der Rechtsstreit damit voraussichtlich beendet wird.