Rechtsanwalt Senatore als Experte für deutsch-italienische Erbfälle
Berliner Tagesspiegel berichtet über die neue EU-Erbrechtsverordnung
Der Berliner Tagesspiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 16. März 2013 über die neue EU-Erbrechtsverordnung, die für Erbfälle nach dem 17. August 2015 gilt und die unter anderem regelt, nach welchem Erbrecht Erbfälle dann abgewickelt werden.
Als Experte für deutsch-italienisches Recht, insbesondere für Erbschaften von Deutschen in Italien und Italieniern in Deutschland wurde im Rahmen der Recherchen für den Beitrag Rechtsanwalt Francesco Senatore von ROSE & PARTNER LLP befragt.
Den Beitrag finden Sie hier als pdf: Berliner Tagesspiegel, 16.03.13
Hintergrund
Die EU-Erbrechtsverordnung ändert das bestehende Rechtssystem grundlegend. Während in Deutschland - und anderen Ländern wie z.B. Italien - bisher allein die Staatsangehörigkeit des Erblassers darüber entschied, welches Erbrecht, also z.B. deutsches oder italienisches, für den Nachlass Anwendung findet, soll künftig der gewöhnliche Aufenthalt ausschlaggebend sein. Neben diesem sogenannten Kollisionsrecht sind auch formale Fragen von der Verordnung betroffen. So soll unter anderem ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt werden.