Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften - Referentenentwurf liegt vor

Die EU-Richtlinie zur Erleichterung der Rechnungslegung für kleine Kapitalgesellschaften soll umgesetzt werden.

Veröffentlicht am: 06.08.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Bundesministerium für Justiz hat einen Referentenentwurf für das "Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz", kurz "MicroBilG" auf den Weg gebracht. Das Ministerium schlägt vor, von der den Mitgliedstaaten in der Richtlinie 2012/6/EU eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen und bestimmte Optionen der Richtlinie, die den EU-Staaten eingeräumt wurden, durch Änderung des Handelsgesetzbuchs (HGB) umzusetzen. Im Referentenentwurf wird die finanzielle Entlastung der Wirtschaft durch diese Maßnahme auf mindestens 35 Millionen Euro geschätzt.

Hintergrund:

Unabhängig von ihrer Größe unterliegt hierzulande bisher u.a. jede GmbH (oder auch GmbH & Co. KG) vollumpfänglich der Pflicht zur Rechnungslegung. Nachdem für Einzelkaufleute bereits seit 2009 Ausnahmen von der Buchführungs- und Jahresabschlusspflicht bestehen, hat die EU nun auch den Weg für Kleinskapitalgesellschaften diesbezüglich frei gemacht. Die beabsichtigten Erleichterungen sind grundsätzlich zu begrüßen, da für viele kleinere Unternehmen sachlich nicht gerechtfertigter Verwaltungsaufwand entfallen wird.