Positive Reaktionen auf die Reform des Aktienrechts
Expertenanhörung zur Aktienrechtsnovelle
Die Aktienrechtsnovelle 2014 der Bundesregierung kommt bei Sachverständigen und Experten gut an. Das Aktienrecht wird durch die Reform u.a. so reformiert, dass Aktiengesellschaften bei der Finanzierung flexibler agieren können.
Vertreter der Kreditinstitute befürworteten in einer Anhörung am 6. Mai 2015 insbesondere die Neuregelung des Stichtages bei Namensaktien und die künftige Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien auch zur Bildung von Kernkapital heranziehen zu können.
Mathias Habersack, Rechtswissenschaftler der Ludwig-Maximilian-Universität München mahnte dagegen mehr Klarheit bei der neuen Möglichkeit, Wandelschuldverschreibungen in Anteile am Grundkapital umzuwandeln, lobte aber im Übrigen den Gesetzentwurf. Habersack sprach auch das Thema Delisting von Aktiengesellschaften an. Wie auch andere Experten sieht er weiteren Regelungsbedarf für Fälle, in denen sich eine AG von der Börse zurückzieht.
Das mögliche Spannungsfeld zwischen Auskunftspflicht und Verschwiegenheitspflicht bestimmter Mitglieder im Aufsichtsrat sowie eine Karanzzeit beim Wechsel eines Vorstands in den Aufsichtsrat wurden ebenfalls thematisiert.
Weitere Informationen zum Aktienrecht und zum Beratungsangebot unserer Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in Hamburg und Berlin zum Aktienrecht finden Sie hier: Aktienrecht