Persönliche Haftung des Ex-Ministers Scheuer?

Schaden von 243 Mio. Euro - Andy bleibt cool

Das Bundesverkehrsministerium prüft Regressansprüche gegen ihren Ex-Minister. Doch muss der CSU-Politiker Scheuer Jahre nach dem politischen Fiasko rund um die PKW-Ausländermaut wirklich die persönliche Haftung fürchten?

Veröffentlicht am: 11.07.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg
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Der Ex-Verkehrsminister Scheuer (CSU) ist wieder in den Schlagzeilen. Eigentlich nichts Ungewöhnliches für einen Politiker - meint man. Doch dieses Mal kann es eng werden für den Scheuer, Andy.

Letzte Woche wurde vor einem Schiedsgericht besiegelt, dass der Bund den privaten Betreiberfirmen des gescheiterten PKW-Mautsystems ganze 243 Millionen Euro Schadensersatz zahlen muss. Mit dem abgeschlossenen Vergleich hat der Bund einen noch viel größeren Schaden verhindert.

Wäre der Ex-Verkehrsminister etwas umsichtiger beim Vertragsschluss vorgegangen, hätte der Millionenschaden verhindert werden können. Und weil mit dem Geld sehr viele Schulen und Kitas hätten renoviert werden können, prüft nun das Bundesverkehrsministerium, ob Andreas Scheuer persönlich zur Kasse gebeten werden kann. Das kommt im politischen Berlin nicht so oft vor.

Hintergrund des Skandals

Ausgangspunkt war die Bundestagswahl in 2013. Die CSU hat mal wieder die nationale Karte gespielt und hat dieses Mal Ausländer auf deutschen Fernstraßen in den Fokus genommen. Besonders hervorgetan haben sich Alexander Dobrindt und später Andreas Scheuer. Letzterer hat als Bundesverkehrsminister Ende 2018 mit privaten Betreiberfirmen den Aufbau eines PKW-Maut-Systems vereinbart.

Es kam, wie es kommen musste. Unsere Nachbarn, Österreich und die Niederlande, haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt und im Sommer 2019 recht bekommen. Das Besondere an diesem Fall war, dass nahezu allen Experten klar war, dass das Mautvorhaben gegen das EU-Recht verstoßen hat. Doch der Andy war überzeugt, dass er mit der Ausländerdiskriminierung vor Gericht durchkommt und hat Verträge während des laufenden Gerichtsverfahrens mit den Mautbetreibern abgeschlossen - Kritiker meinen zu früh. Ergebnis war ein mehrere Hundertmillionen Euro hoher Schaden.

Scheuers politische und auch rechtliche Verantwortung

Nachdem der EuGH das Mautprojekt gekippt hat, hat Scheuer die Verträge mit den Mautbetreiberfirmen sofort gekündigt. Das angerufene Schiedsgericht hat indes festgestellt, dass die Kündigung unberechtigt gewesen sei und die Betreiberfirmen zu entschädigen seien.

Die Verantwortung des damaligen Verkehrsministers hat zwei Dimensionen, eine politische und eine rechtliche. Das politische Versagen wurde Herrn Scheuer unzählige Male von politischen Gegnern, den Medien und der Öffentlichkeit attestiert. Jedoch ist politische Verantwortung nicht gleichbedeutend mit rechtlicher Haftung.

Doch was ist mit der rechtlichen Verantwortung? Heute gilt als gesichert: Die Errichtung der Ausländer-Maut widersprach Europarecht. Die spätere Kündigung der Verträge mit den Betreiberfirmen war nicht rechtens. Scheuer hat gegen geltendes Recht verstoßen, vielleicht auch im später angesetzten Untersuchungsausschuss.

Muss er auch den Schaden verantworten und Schadensersatz leisten? Grundsätzlich gilt in unserem Rechtsstaat: Wenn jemand seine Pflichten verletzt und dadurch einen hohen finanziellen Schaden verursacht, haftet er mit seinem privaten Vermögen; er muss dann Schadensersatz leisten. Doch so einfach ist es bei einem Bundesminister nicht.

Muss der Ex-Minister Scheuer Schadensersatz leisten?

Es gibt ein Bundesministergesetz, dass keine Haftung zulasten von Andreas Scheuer regelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht eine zivilrechtliche Haftung vor, die aber nach dem Grundgesetz vom Bund übernommen wird. Bei einem Bundesbeamten kann nach dem Bundesbeamtengesetz der Staat Regress nehmen, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. So ein Fall der Verletzung der gebotenen Sorgfalt in besonders schwerem Maße ist hier durchaus denkbar. Das Problem ist aber, dass es keine Regressregelung zulasten eines Bundesministers gibt. Der Bundesbeamte ist, ob fair oder nicht, gegenüber seinem Dienstherren dem Bundesminister, wesentlich schlechter gestellt. Wenn wir Blut sehen, dann nur des Bundesbeamten und nicht des Ministers. Der Minister handelt ohne skin in the game.

Die Rechtslage lässt sich wie folgt zusammenfassen: Andy wird wohl nicht persönlich haften müssen. Denkbar wäre zwar ein Haftungsanspruch etwa aus zivilrechtlichem Deliktsrecht. Dafür müsste der Ex-Minister jedoch vorsätzlich gehandelt haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man Herrn Scheuer vor Gericht Vorsatz wird nachweisen können.

In dubio pro Andy!

Die aktuelle Gesetzeslage schützt offensichtlich risikobereite und spendierfreudige Minister vor Schadensersatzklagen. In der Politik gilt das Gegenteil einer Managerhaftung. Wie sieht es aber strafrechtlich aus? Beachtenswert ist, dass Herrn Scheuer im Rahmen des Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode beachtliche Verstöße gegen das Haushalts- und Vergaberecht attestiert wurden. Einen Straftatbestand der Haushalts-Untreue gibt es aber in Deutschland nicht.

Komplett entspannen kann sich Scheuer, Andy dennoch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich im Mai 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Er steht im Verdacht, eine uneidliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss getätigt zu haben. Aktuell heißt es aber noch: In dubio pro Andy!