Neuer Gesetzesentwurf für gemeinnützige Stiftungen
Regeln für die zeitnahe Mittelverwendung werden reformiert
Sehr überraschend plant der Gesetzgeber die Abschaffung der in der Praxis oft belastenden Regelungen zur zeitnahen Mittelverwendung.
Die Bundesregierung plant eine bedeutende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024. Diese Reform soll insbesondere die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für Stiftungen und andere gemeinnützige Körperschaften aufheben. Der Gesetzesentwurf wurde am 10. Juli veröffentlicht, und das Bundeskabinett will sich bereits am 24. Juli damit befassen. Diese Änderung zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Stiftungen mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung zu bieten. Diese Gesetzesinitiative kommt eher unerwartet, stellt aber bei Umsetzung eine große Erleichterung und Befreiung von Bürokratie für gemeinnützige Stiftungen dar. Interessant ist auch, dass die Regelungen schlicht gestrichen werden sollen und nicht wie bei den meisten Reformen umgeschrieben und angepasst werden sollen, was regelmäßig entsprechenden Anpassungsaufwand erfordert.
Bisherige Regelungen zur zeitnahen Mittelverwendung gemeinnütziger Stiftungen
Unter den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen müssen gemeinnützige Körperschaften ihre laufenden Erträge grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für steuerbegünstigte Zwecke verwenden, es sei denn, sie gehören zu kleineren Organisationen mit Einnahmen unter 45.000 Euro jährlich. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Mittel zeitnah und im Sinne des Stiftungszwecks eingesetzt werden.
Allerdings führt dies in der Praxis oft zu erheblichen administrativen Herausforderungen, insbesondere bei größeren Stiftungen mit komplexen Projekten, die eine längere Planungs- und Umsetzungsphase erfordern. Außerdem müssen sie gegenüber der Finanzverwaltung eine entsprechende „Mittelverwendungsrechnung“ erstellen und nachweisen.
Geplante Änderungen durch den Gesetzgeber
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht die ersatzlose Streichung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung vor. Dies bedeutet, dass gemeinnützige Körperschaften künftig grundsätzlich frei bestimmen können, wann und wie sie ihre Mittel verwenden. Dies gibt den Stiftungen mehr Spielraum für langfristige Projekte und Investitionen und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich, da die aufwändige Mittelverwendungsrechnung entfällt. Die Änderungen umfassen auch eine Vereinfachung der Regelungen zur Rücklagenbildung, wodurch Stiftungen ihre finanziellen Ressourcen flexibler verwalten können.
Jahressteuergesetz 2024 wird gemeinnützige Stiftungen entlasten
Die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird in der Stiftungslandschaft sehr positiv aufgenommen, soweit die Nachricht überhaupt schon vorgedrungen ist. Sie ermöglicht eine effizientere Nutzung der Mittel und entlastet die Stiftungsgremien von aufwendigen Nachweispflichten gegenüber der Finanzverwaltung. Dennoch bedeutet dies keinen vollständigen Freibrief für übermäßige Rücklagenbildung. Stiftungen müssen weiterhin ihren satzungsgemäßen Zwecken nachkommen und die Verwendung der Mittel in ihren Gremienprotokollen dokumentieren. Auch die Finanzbehörden und Stiftungsaufsichtsbehörden behalten ihre Kontrollfunktion und können in Extremfällen gegen unverhältnismäßige Thesaurierungen einschreiten.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Stiftungen ihre Satzungen überprüfen und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anpassen sollten. Dies betrifft insbesondere Passagen zur Mittelverwendung und Rücklagenbildung. Die Reform bietet zudem die Möglichkeit, weitere Anpassungen an die im Juli 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform vorzunehmen und die Satzung insgesamt zu modernisieren.
Folgen für die Stiftungspraxis
Die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 stellen einen bedeutenden Schritt zur Entlastung gemeinnütziger Stiftungen dar. Die vollständige Streichung ist ein echter Schritt zur Entbürokratisierung in diesem Bereich und ein leider viel zu selten vom Gesetzgeber gewählter Weg, weswegen diese Initiative der Bundesregierung besonders zu loben ist. Die Reform ermöglicht es den Stiftungen, ihre Projekte langfristiger und strategischer zu planen und so ihren gemeinnützigen Auftrag noch effektiver zu erfüllen. Eine Win-win-Situation für alle, die Stiftungen selbst, die Verwaltung, die entlastet wird, und die Stiftungsbegünstigten, die jetzt mehr und flexibler unterstützt werden können. Die Anpassung der Stiftungssatzungen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist ein wichtiger Schritt, um die volle Flexibilität der neuen Regelungen nutzen zu können.
Mehr Informationen zu Gemeinnützigen Stiftungen finden Sie hier: Gemeinnützige Stiftung - Gutes Tun und dabei Steuern sparen