Neue Pläne für Cannabis-Legalisierung

Wie viel Gras darf man künftig kaufen? Und wer? Und wo?

Mit den Ampelparteien kam das Vorhaben, Cannabis in Deutschland zu legalisieren. Nähere Informationen dazu, als dass Cannabis zukünftig nur durch lizenzierte Geschäfte gekauft werden darf, hatte es seitens der Regierung allerdings noch nicht gegeben.

Veröffentlicht am: 21.10.2022
Qualifikation: Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg
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Jetzt soll es dazu aber konkretere Pläne geben, über welche die Minister abstimmen würden. Alle Einzelheiten dazu im Folgenden.

Legaler Kauf & Besitz von Cannabis: 20 Gramm pro Person

Bekannt war bereits, dass das Kaufen und Besitzen von Cannabis für Erwachsene in Zukunft straffrei sein soll – bis zu einer gewissen Menge. Was jedoch die Obergrenze der legalen Cannabis-Menge sein soll, war bisher unklar. Der aktuelle Entwurf spricht von bis zu 20 Gramm Cannabis, die Personen ab 18 Jahren demnächst bei sich tragen und kaufen dürfen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Grund dafür sei, cannabisbedingte Gehirnschädigungen zu verhindern. Vorgeschlagen hatte diesen Grenzwert Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Außerdem soll Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen für den privaten Bedarf erlaubt werden.

Cannabis-Legalisierung ab 18 Jahren

Zwar dürften dann alle Erwachsenen gleichermaßen bis zu 20g Cannabis legal erwerben und besitzen. Unterschiedliche Erlaubnisse gelten jedoch für den speziellen THC-Wert des Stoffs. Dem Entwurf zufolge dürften jüngere Erwachsene (zwischen 18 und 21 Jahren) lediglich Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent legal kaufen und bei sich führen. Für alle älteren Personen wäre ein Kauf und Besitz von Produkten mit einer THC-Konzentration von bis zu 15 Prozent legal möglich.

Die kontrollierte Legalisierung von Cannabis findet zwar ausschließlich für Volljährige Personen statt. Cannabis soll aber vor dem Gesetz nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Infolgedessen wäre auch der Kauf, Besitz oder Konsum durch Jugendliche straffrei, wenn diese dabei erwischt werden. Allerdings könnten Jugendämter die Jugendlichen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Das mitgeführte Cannabis würde jedoch beschlagnahmt.

Keine Coffeeshops in der Nähe von Kindern

Die Abgabe von Cannabis(-Produkten) solle ausschließlich über lizenzierte Geschäfte, mit geschultem Personal verkauft werden dürfen. Diese sogenannten Coffeeshops sollen sich Lauterbach zufolge nicht in direkter Nähe von Jugendeinrichtungen oder Schulen befinden, sondern einen bestimmten Mindestabstand dazu wahren. Außerdem würde der Kauf bzw. Verkauf mit einer Cannabis-Steuer sowie einer Umsatzsteuer belastet.

Des Weiteren sei der Verkauf von Cannabis in Coffeeshops oder Apotheken demnächst zwar legal, diese dürften jedoch keine Werbung für Cannabis-Verkauf machen. Es gelte ein generelles Werbeverbot.

Noch kein abgestimmter Cannabis-Entwurf

An der Umsetzung des Vorhabens Cannabis-Legalisierung in Deutschland im Rahmen des Koalitionsvertrages arbeiten die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt gemeinsam. Das Vorgenannte gilt derzeit jedoch nur auf dem Entwurfspapier, über welches die verschiedenen Ministerien noch abstimmen müssen. Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um das eigentlich erwartete Eckpunktepapier der Bundesregierung.