Mündliche Beendigung eines Geschäftsführervertrags

Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zum Arbeitsrecht für Geschäftsführer

Veröffentlicht am: 25.09.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zum Arbeitsrecht für Geschäftsführer

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Gegen die Beendigung seines Geschäftsführeranstellungsvertrages hatte ein Geschäftsführer am Landesarbeitsgericht geklagt. Neben einer geschäftlichen Beziehung war der ehemalige Geschäftsführer mit dem Beklagten auch durch eine familiäre Beziehung verbunden. Der Kläger war mit dem Patenkind des jetzigen Geschäftsführers und Beklagten verheiratet gewesen. Ende 2011 trennten sich die Eheleute. Daraufhin folgte eine verstrickte Situation, die sowohl im familienrechtlichen Kontext, als auch im gesellschaftsrechtlichen Bereich spielte und zu einigen Unklarheiten bei der Frage des Bestehens eines Geschäftsführerverhältnisses führte. Ob es tatsächlich zu der Beendigung des besagten Geschäftsführervertrages gekommen war, war dabei Hauptstreitfrage im Verfahren.

Die Parteien sollen zwischenzeitlich auch eine schriftliche Vereinbarung zur Aufhebung getroffen haben. Laut des Klägers soll diese aber nicht freiwillig von ihm unterzeichnet worden, sondern vielmehr infolge von Drohungen entstanden sein. Letztlich forderte er Lohnzahlungen in Höhe von 187.500 Euro für einen Zeitraum von rund fünf Jahren.

LAG geht von mündlicher Beendigung aus

Trotz der vielen Unklarheiten bezüglich einer schriftlichen Beendigung des Geschäftsverhältnisses der Parteien, lehnte das Landesarbeitsgericht die Klage nun ab (Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 10.04.2018, Az.: 1 Sa 367/17). Das Gericht war letztlich davon überzeugt, dass der Geschäftsführeranstellungsvertrag wirksam und einvernehmlich beendet worden war. Indiz dafür war nach Ansicht des Gerichtes beispielsweise, dass der Kläger seine Abmeldung von der Sozialversicherung ohne Weiteres hingenommen hatte.

Zudem stellten die Richter klar, dass die einvernehmliche Beendigung eines Geschäftsführervertrags keiner Schriftform bedarf, sondern auch mündlich erfolgen könne. In dem vereinbarten Anstellungsvertrag war die Schriftform nur für eine einseitige Kündigung vorgesehen. Da also keine abweichende Vereinbarung bezüglich einer einvernehmlichen Beendigung getroffen wurde, konnte sie auch mündlich erfolgen. Mit dem Urteil hat das LAG damit nicht nur die einvernehmliche Beendigung des Anstellungsvertrages bestätigt, sondern auch die Zahlungsforderung des Klägers abgewiesen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und kann damit nicht mehr angefochten werden.

Der Geschäftsführervertrag – wichtiges Instrument im Gesellschaftsrecht

Der Geschäftsführer eines Unternehmens vertritt und leitet dieses nicht nur, er ist auch maßgeblich für die Erfolge und Misserfolge des Unternehmens verantwortlich. Der Geschäftsführervertrag regelt dabei insbesondere die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und des Unternehmens.

Je nach Unternehmensstruktur unterscheiden sich die Regelungen innerhalb des Geschäftsführervertrages und bilden somit die „Spielregeln“, die sich die GmbH im Verhältnis zu ihrem Geschäftsführer selbst gibt. Dabei sind Regelungen zu einzelnen Bereichen, wie der Umfang der Vertretungsbefugnis, das Verhältnis zu dem Gesellschaftervertrag oder Gesellschafterbeschlüssen und die Vergütung, häufige Themen, die durch den Geschäftsführervertrag geregelt werden. Ziel ist es, Unklarheiten zu beseitigen und bestimmte Bereiche explizit regeln. Es lohnt sich daher als Geschäftsführer in jedem Fall, sich umfassend mit den Regelungen des Geschäftsführervertrages auseinanderzusetzen.