Krankmeldung: Arbeitgeber müssen Gelben Schein selbst einholen
Arbeitsrecht entlastet kranke Arbeitnehmer
Warum eure Arbeitgeber sich bei eurer Krankmeldung ab sofort in den meisten Fällen selbst um den gelben Schein kümmern müssen, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Der gelbe Schein wie man ihn kennt hat seit dem 1. Januar 2023 nur noch ausnahmsweise Bestand. Ersetzt wird er von nun an in den meisten Fällen durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das hat zur Folge, dass nicht mehr Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen müssen, sondern der Arbeitgeber sich nun selbst um deren Beschaffung kümmern muss.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Arbeitgeber in der Holschuld
Wo zuvor Arbeitnehmer in der Bringschuld standen, sind nun die Arbeitgeber in der Holschuld. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in bisheriger Papierform wird nun weitestgehend eingeschränkt. Ärzte stellen nun eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber aus, die an die Krankenkasse des Arbeitnehmers vermittelt wird.
Zu beachten gilt für Arbeitgeber, dass Krankenkassen die Bescheinigung nicht automatisch an die Arbeitsstelle des Patienten übermitteln, sondern lediglich zum Abruf bereitstellen. Aktiv tätig werden, und die Bescheinigung anfordern, muss von nun an der Arbeitgeber selbst. Es fällt in den Personalbüros zwar potenzieller Papierkram weg, dieser muss aber sogleich durch elektronische Kommunikationsprozesse mit der jeweiligen Krankenkasse ersetzt werden.
ABER: Arbeitnehmer müssen sich weiterhin selbst krankmelden und den Arbeitgeber über die potenzielle Länge ihrer Arbeitsunfähigkeit informieren!
Ausnahmen für Krankmeldung von Privatversicherten
Ausnahmen vom Wegfall des ursprünglichen Gelben Scheins gibt es dennoch: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erstellt (eingeschlossen Minijobber). Für privat Versicherte bleibt dagegen alles so wie gehabt. Lassen sie sich krankschreiben, erhalten sie für den Arbeitgeber weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform und müssen diese wie gewohnt selbst einreichen.
Möglich ist auch, dass ein Arzt gar nicht am Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilnehmen möchte und Arbeitgeber-Bescheinigungen weiterhin auf herkömmlichem Wege verteilt.
Was sich für Arbeitnehmer unabhängig ihrer Versicherung nicht ändert, ist, dass sie weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform für ihre eigenen Unterlagen erhalten.
Verzögerungen bei Übermittlung von eAU möglich
Im Gegensatz zur analogen Überbringung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber, kann es auf dem Wege der elektronischen Übermittlung von Arzt zu Krankenkasse zu Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen zu einem Zeitverzug kommen. So kann es vorkommen, dass ein Arbeitgeber direkt nach Krankmeldung des Arbeitnehmers dessen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern und abrufen will, allerdings nur eine Fehlermeldung erhält, weil die entsprechende Bescheinigung noch nicht eingegangen ist.
Um das zu vermeiden, empfiehlt der GKV-Spitzenverband, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung frühstens einen Tag nachdem der Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung eingeholt hat online abzurufen.
Gelber Schein, Krankmeldung & Arbeitsrecht: Was müssen Arbeitnehmer tun?
Dadurch, dass nach dem neuen Arbeitsrecht nun Arbeitgeber in der Holschuld sind, haben Arbeitnehmer ab sofort, nachdem sie ihre Arbeitsunfähigkeit vom Arzt haben bestätigen lassen, alles Erforderliche getan – vorausgesetzt sie haben sich ebenfalls telefonisch, ggf. schriftlich, krankgemeldet. Sie müssen sich fortan nicht mehr darum sorgen, ob ihr Gelber Schein den Arbeitgeber tatsächlich erreicht hat, denn das ist ab sofort dessen eigenes Problem.