Initiative zur Modernisierung des Familienrechts

Aktionsplan der Bundesregierung

Die Politik will die Rechte queerer Menschen stärken. Dafür soll das Familienrecht und sogar das Grundgesetz geändert werden.

Veröffentlicht am: 22.11.2022
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Die gestern losgetretene „One Love-Affaire“ zeigt, dass das Engagement für sexuelle Vielfalt im DFB und in der Nationalmannschaft wohl nicht besonders ernst gemeint ist. Der Ampel-Koalition kann man das derzeit nicht vorwerfen. Am Freitag beschloss das Kabinett einen Aktionsplan für die "Ak­zep­tanz und den Schutz se­xu­el­ler und ge­schlecht­li­cher Viel­falt".

Antidiskriminierung ins Grundgesetz

Unter anderem soll das Verbot der Diskriminierung aufgrund von sexueller Identität ausdrücklich in das Grundgesetz aufgenommen werden. Hierfür bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat und wohl etwas Werbung für das Vorhaben außerhalb der Regierungsparteien.

Familien- und Abstammungsrecht im Zeichen des Regenbogens

Auch unterhalb der Verfassung will der Gesetzgeber aktiv werden und das Abstammungs- und Familienrecht den geänderten gesellschaftlichen Realitäten anpassen. Ein Selbstbestimmungsgesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz ablösen und dafür sorgen, dass künftig jeder sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und beim Standesamt ändern kann.

Historischer Tag für die Queer-Community

Von einem „historischen Tag“ sprach Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung. Die Begeisterung im konservativen Lager – angeführt von der AfD – dürfte sich in Grenzen halten.

Dennoch scheint es so, dass der Gesetzgeber schritt für Schritt der Lebenswirklichkeit von immer mehr Menschen gerecht wird. Daher darf man zum Beispiel auch eine weitere Liberalisierung im Kinderwunschrecht bei den Themen Leihmutterschaft, Samenspende etc. erwarten.