Grunderbe und Erbschaftsteuer
Wohlstand für alle mit neuen Ideen?
Kann die Erbschaftsteuer für Vermögensgerechtigkeit sorgen, wenn mit ihr ein "Grunderbe" finanziert wird?
20.000 Euro „Startkapital“ wünscht sich Carsten Schneider, Ostbeauftragter der Bundesregierung für jeden Deutschen mit Erreichen der Volljährigkeit. Damit könnten Vermögensungleichheiten zwischen Arm und Reich „etwas verringert“ werden. Die Idee einer solchen „staatlichen Schenkung“ beruht auf dem Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), das damit „Wohlstand für alle“ schaffen will, dabei also die vermögenslose Hälfte der Bevölkerung im Blick hat.
Umverteilung durch Grunderbe
Finanziert werden soll das Grunderbe durch Umverteilung mit Hilfe der Erbschaftsteueroder der Vermögenssteuer. Da es letztere zwar formal noch gibt, diese aber – trotz zaghafter Wiederbelebungsversuche – schon lange nicht mehr erhoben wird, gilt der Fokus zunächst der Erbschaftsteuer.
Man kann davon ausgehen, dass die Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Grunderbes angehoben werden muss. Bei allen Vorstößen in diese Richtung, betritt man jedoch schnell dünnes Eis, wenn man sich die Debatten um den Sinn und Unsinn der Erbschaftsteuer in den letzten Jahrzehnten vor Augen hält.
Guter Ansatz oder Irrweg?
Am Ende ist es aber wohl bloße Symbolik aus welchem Topf die Mittel kommen. 20.000 Euro werden die ärmere Hälfte der Republik nicht wohlhabend machen und ob durch das Grunderbe die Akzeptanz für die Erbschaftsteuer steigt, ist fraglich.
Politisch könnte die Ampel mit dem Vorschlag wohl vor allem bei der ostdeutschen Wählerschaft punkten, indem sie herausstellt, dass sich dort zwar die Einkommen dem Westniveau angeglichen hätten, nicht aber die Vermögen. Dass dem tatsächlich so ist, zeigt sich auch im Erbschaftsteuer-Aufkommen, dass in den neuen Bundesländern weit hinter dem Rest zurückbleibt.
Wie schon bei den Gedankenspielen zum bedingungslosen Grundeinkommen, kann man sich fragen, warum auch Kinder von Superreichen zum 18. Geburtstag ein 20.000 Euro-Geschenk vom Staat erhalten sollen.