Bald mehr Möglichkeiten für Online Gründung & Beglaubigung (DE/EN)

Referentenentwurf für deutsche Gesellschaften

Unsere neue Regierung gibt sich Mühe, die in sie gesetzten Erwartungen in Bezug auf den digitalen Wandel zu erfüllen und so den in aller Munde fliegenden sog. „Innovationsstandort Deutschland“ zu fördern. Nun denn. Was die Ampel jetzt ändern möchte, stellen wir in diesem Beitrag kurz dar.

Veröffentlicht am: 23.03.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Auch in Deutschland geht die Justiz mit dem Fortschritt - langsam, aber immerhin. Unsere neue Regierung gibt sich Mühe, die in sie gesetzten Erwartungen in Bezug auf den digitalen Wandel zu erfüllen und so den in aller Munde fliegenden sog. „Innovationsstandort Deutschland“ zu fördern. Nun denn. Was die Ampel jetzt ändern möchte, stellen wir in diesem Beitrag kurz dar.

Bisher: Online Gründung von GmbH & UG endlich möglich

Seit vergangenem Jahr ist die Online Gründung einer GmbH endlich möglich geworden. Die lang ersehnte Entwicklung ist, auch wenn sich das viele deutsche Politiker auf die Fahnen geschrieben haben, tatsächlich aber - mal wieder - dem europäischen Gesetzgeber zu verdanken.

Die europäische Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, 2019/1151/EU), die eine Online-Gründung von Gesellschaften wie der GmbH und der UG vorsieht, ist in anderen europäischen Ländern längst umgesetzt und gelebte Realität. Tatsächlich ist Deutschland (mal wieder) Schlusslicht, was die Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht angeht.

Neues Gesetz: Sacheinlagen in Stammkapital möglich

Bisher ist die Online Gründung einer GmbH aber nur möglich, wenn das notwendige Stammkapital in Form von Geld aufgebracht wird (sog. Bargründung). Bei der Gründung der GmbH müssen dabei grundsätzlich EUR 25.000 Stammkapital eingebracht werden.

Sog. Sachgründungen, also die Einbringung von Gegenständen mit einem entsprechenden Wert zur Gründung der GmbH waren online dagegen bisher nicht möglich. Dies soll durch den neuen Referentenentwurf geändert werden.

Danach sollen in Zukunft auch Sacheinlagen zur Online Gründung einer GmbH möglich sein. Ausgenommen sind aber solche Gegenstände, deren Übertragung beurkundet werden muss. Dazu gehören etwa Immobilien und Grundstücke. Für diese wäre weiterhin eine Online-Gründung nicht möglich.

Bisher: Online-Beglaubigungen vor dem Notar

Auch die Möglichkeiten für eine Online-Beglaubigung sollen erweitert werden. Bisher können

  • Kaufleute,
  • Kapitalgesellschaften sowie
  • deren Niederlassungen

bereits Anmeldungen im Handelsregister per Video beglaubigen lassen. Der Besuch beim Notar, der dafür bisher notwendig war, fällt für sie damit schon jetzt weg.

Reform: Erweiterung der Online-Beglaubigung

Der neue Entwurf sieht zwei bedeutende Erweiterungen dieser Online-Beglaubigungen vor.

  1. Künftig sollen alle Rechtsträger die Möglichkeit haben, Beglaubigungen online vorzunehmen, anstatt wie bisher nur Kaufleute und Kapitalgesellschaften.
  2. Auch Änderungen des Gesellschaftsvertrages sollen in Zukunft online beglaubigt werden können, anstatt wie bisher nur Anmeldungen zum Handelsregister.

Durch diese weitreichende Änderungen können sich viele in Zukunft den Gang zum Notar häufig sparen.

Fazit: Überfällige Neuerungen werden Realität

Die Entwürfe werden von der Wirtschaftswelt begrüßt. Der persönliche Gang zum Notar stellt in der heutigen Zeit sicherlich eine antiquierte Anforderung dar, deren Reform bitter nötig war.

Gerade Gesellschaften mit Gesellschaftern in unterschiedlichen Standorten oder gar im Ausland werden in Zukunft viel Zeit sparen und ihre Unternehmungen effektiver steuern können. Bleibt zu hoffen, dass zwischen Referentenentwurf und Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr allzu viel Zeit vergeht.

UPDATE: Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 19. April 2022 den vor­ge­leg­ten Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Er­gän­zung der Re­ge­lun­gen zur Um­set­zung der Di­gi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie be­schlos­sen.