Neue Rechtsform: GmbH mit gebundenem Vermögen

Steuervorteile für Verantwortungseigentum bald Gesetz?

Welche Hürden gibt es bei dem neuen Gesetz für Verantwortungseigentum, das Steuererleichterungen für die sog. gGmbH mit sozialem Zweck bringen soll?

Veröffentlicht am: 11.10.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Steuererleichterungen für soziale Unternehmen sollen kommen - eine entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrages wird jetzt vom Bundesjustizministerium aufgegriffen, wie deren Vertreterin vor einigen Tagen bei dem Treffen der Berliner Anwaltschaft zum Thema Gesellschaftsrecht berichtete. Doch es gibt rechtliche Hürden zu nehmen und viel Diskussionsbedarf. Wie weit ist die Reform zum Verantwortungseigentum - und welche Fragen sind noch offen?

Verantwortungseigentum: Steuervorteile für soziale Gesellschaften

Die Diskussion um das Verantwortungseigentum dauert in deutschen Rechtskreisen schon etwas länger. Hintergrund ist das ursprüngliche Bedürfnis nach einer Kapitalgesellschaft, die bei Verfolgung entsprechender sozialer und/oder wohltätiger Zwecke von Steuererleichterungen profitiert. Dabei soll das Vermögen in Zukunft dauerhaft an den Zweck gebunden werden.

Derzeit gibt es im deutschen Recht rechtlich nur limitierte Gesellschaftsformen, die bei einer entsprechenden Ausrichtung Steuervorteile in Anspruch nehmen können und eine langfristige Vermögensbindung ermöglichen. Dazu gehören u.a.

  • gemeinnützige Vereine sowie
  • gemeinnützige Stiftungen.

In der Unternehmensführung und Haftung haben diese Gesellschaftsformen indes viele Nachteile gegenüber traditionellen Kapitalgesellschaften. Dazu gehört auch die Komplexität der erforderlichen Vertragswerke, die derzeit viele abschrecken. Außerdem ist selbst über eine Stiftung eine Bindung des Gesellschaftsvermögens "für immer" ist nicht möglich. 

Bedarf in Unternehmensnachfolge 

Dieser Wunsch wurde in den vergangenen Jahren insbesondere von zwei wichtigen Wirtschaftsteilnehmern vorangetrieben:

Einerseits sind es vor allem Familienunternehmen, die nach einer Möglichkeit der langfristigen Vermögensbildung suchen. So wünschen Inhalber, deren Lebensalter voranschreitet, dass von ihnen gegründete Unternehmen mit nachhaltigen oder sozialen Zwecken auch über ihren Tod hinaus erhalten bleiben und von ihren Erben nicht etwa "versilbert" werden - sie wollen ihr Lebenswerk erhalten. 

Katalysator Startups & Nachhaltigkeit

Neuen Wind haben aber auch die neuen Stars der Wirtschaftswelt in die Diskussion gebraucht: Denn auch viele Startups haben den Wunsch nach einer gemeinnützigen GmbH vermehrt geäußert.

Insbesondere solche Startups, die Förderung von Nachhaltigkeit oder ähnlichen uneigennützigen Zwecken zum Ziel haben, suchen derzeit vergeblich nach geeigneten Gesellschaftsformen mit Möglichkeiten der Steuererparnis. Aber auch solche Startups, die gewillt sind, die Gewinnerzielungsabsichten der Gesellschafter zurückzustellen und statt dessen beispielsweise ihre Mitarbeiter gut zu bezahlen oder zusätzlich gewonnenes Geld einem sozialen Zweck zur Verfügung zu stellen, suchen nach der Möglichkeit eines geeigneten "Brandings". 

Eine nach außen erkenntliche Gesellschaftsform würde vielen solchen Wirtschaftsteilnehmern eine zusätzliche Werbemaßnahme an die Hand geben - denn in Zeiten des Greenwashings und der zunehmenden Veränderung des Bewusstseins unserer Gesellschaft in Bezug auf Nachhaltigkeit und Förderung sozialer Zwecke ringen viele Unternehmen um eine einheitliche und geschützte Kennzeichnung. 

Kritik und Schwierigkeiten beim Gesetz

Bei dem Entwurf und der Umsetzung der Bedürfnisse gibt es indes noch viel zu bedenken, teilt die Vertreterin in der Sitzung letzte Woche mitteilt. 

Einerseits besteht die Befürchtung, dass die Möglchkeit einer Vermögensbindung allein zu Werbezwecken missbraucht wird. Allein eine Vermögensbindung sage immerhin noch nichts über die Nachhaltigkeit oder sonstige Ziele der Unternehmensführung aus. Insofern besteht Einigkeit, dass die Vermögensbindung einer GmbH nur dann zu Steuererleichterungen führen soll, wenn sie mit einem sozialen und/oder nachhaltigen Zweck auch wirklich kombiniert wird. 

Zudem würde ein solches Gesetz zahlreiche bestehende Rechtsgebiete und Gesetze beeinträchtigen, sodass eine Umsetzung nicht nur im Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht, sondern auch in den entsprechenden Bereichen des Erbrechts, des Pflichtteilsrechts und des Umwandlungsrechts erfolgen muss. Eine so komplexe Regelung, die so viele Rechtsgebiete übergreifend betrifft, müsse gut durchdacht werden - und sei eben nicht so leicht umgesetzt, wie manche sich das vorstellen. 

Fazit: Bald neue Rechtsform neben Stiftungen & gemeinnützigen Vereinen

Dass eine gGmbH mit Steuerermäßigungen für Verantwortungseigentum kommt, ist jedenfalls - trotz bürokratischer Hürden und vieler Bedenken - sicherlich ein guter Schritt in die richtige Richtung. Eine Umsetzung des geplanten Vorhabens wird aber, wenn man den Bericht richtig versteht, noch einige Jahre dauern. 

Bis tun Beteiligte gut daran, sich über die bestehenden Möglichkeiten im Stiftungsrecht zu informieren: Gerade die Familienstiftung bietet bereits recht weitreichende Möglichkeiten der Vermögensbindung und Steuerersparnis, wenn man sie richtig einzusetzen weiß. Sie mag von außen kompliziert erscheinen und leider haben viele Betroffene sie nicht hinreichend im Bewusstsein. Sie bietet aber viele Vorteile, die schon jetzt vielen Betroffenen genügen würden.