Gesellschafterstreit in der GmbH & Co. KG

Wie lässt sich eine Vermögensvernichtung verhindern?

Veröffentlicht am: 21.09.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Wie lässt sich eine Vermögensvernichtung verhindern?

Im deutschen Mittelstand ist zu beobachten, dass Gesellschafter im Rahmen ihres Streits oft weder Aufwand noch Kosten scheuen, um ihre Interessen im Unternehmen durchzusetzen. Die Planung und Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten durch spezialisierte Rechtsanwälte ist oft mit einem hohen finanziellen Kraftakt verbunden. Vor allem in der GmbH & Co. KG müssen die Gesellschafter bei gesellschaftsinternen Konflikten oft mit einer Rechtsunsicherheit rechnen.

Folgen eines Gesellschafterstreits für das Unternehmen

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sowie zwischen einzelnen Gesellschaftern auf der einen Seite und Geschäftsführermitgliedern auf der anderen Seite können eine große destruktive Wirkung entfalten. Nicht selten werden viele Beteiligte, wie zum Beispiel Arbeitnehmer, Vertragspartner, Kunden und Banken, mit dem Gesellschafterstreit konfrontiert. Gelangen die Auseinandersetzungen einmal in die Öffentlichkeit kann das Vertrauen zu Vertragspartnern und Banken schwer erschüttert werden. Eskalierende Gesellschafterstreitigkeiten können die GmbH & Co. KG an den Rand einer existenziellen Krise bringen.

Anders als bei vielen bilateralen zivilrechtlichen Streitigkeiten bringt ein Gesellschafterstreit Risiken für alle Stakeholder des Unternehmens. Unmittelbar betroffen von den Folgen eines Gesellschafterstreits sind nicht nur die streitenden Gesellschafter, sondern auch die Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Vertragspartner, Kunden und Banken der Gesellschaft. Daher stehen Gesellschafterkonflikte oft auch im Fokus der Medien und der Öffentlichkeit.

Überlegungen zu taktischen Maßnahmen

Bei allen strategischen und taktischen Überlegungen steht die Prävention an erster Stelle. Bereits vor möglichen streitigen Auseinandersetzungen können finanzielle Risiken durch ein kluges Vertrags- und Beteiligungsmanagement reduziert werden. Erfahrungsgemäß sind Gesellschafterkreise ohne klare Mehrheits- und Minderheitsstrukturen, also zum Beispiel 50:50 Beteiligungsverhältnisse, besonders gefährdet. Dort wo Gesellschafter sich bei geplanten Maßnahmen sich gegenseitig blockieren können, droht der zeitintensive Konflikt mit nicht absehbaren Folgen für das Unternehmen.

In einer GmbH & Co. KG, in der zwei wesensfremde Gesellschaftsformen miteinander kombiniert sind, müssen zwingend die beiden separaten Gesellschaftsverträge aufeinander abgestimmt werden und für den Gesellschafterstreit ein konkretes Verfahren und ein Streitbeilegungssystem vorsehen. Andernfalls droht eine große Rechtsunsicherheit auf allen Ebenen.

Ein entfachter Gesellschafterkonflikt kann in zweierlei Weise beigelegt werden: der Konflikt wird durch einen Kompromiss im Einvernehmen der streitigen Parteien beendet oder er wird im Rahmen eines lang andauernden Gerichtsverfahrens oder im Rahmen eines Schiedsverfahrens von dritter Seite entschieden. Dabei ist die außergerichtliche, einvernehmliche Streitbeilegung zu priorisieren. Erfahrungsgemäß löst eine gerichtliche Entscheidung über einzelne Streitpunkte keinen eskalierenden Gesellschafterstreit. Ein sich einvernehmlich nicht lösender Gesellschafterstreit wird oft in der Ausschließung eines Gesellschafters oder einer Gesellschaftergruppe münden. Solche gesellschaftsrechtlichen Zwangsmaßnahmen müssen durch spezialisierte Rechtsanwälte oder Fachanwälte für Gesellschaftsrecht von langer Hand geplant und begleitet werden. Dies gilt im Übrigen ebenfalls für die Verteidigung gegen solche möglichen Zwangsmaßnahmen.

Neben den rein rechtlichen Themen eines Gesellschafterkonflikts ist die steuerrechtliche Seite von Zwangsmaßnahmen zu berücksichtigen. Optimalerweise werden geplante Zwangsmaßnahmen auch von Steuerberatern vorbereitet, um steuerliche und finanzielle Probleme auf der Gesellschaftsebene und bei den Gesellschaftern zu vermeiden.

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