EU-Urheberrechtsreform auf Eis gelegt
Parlament stimmt vorerst gegen Reform des Urheberrechts
Parlament stimmt vorerst gegen Reform des Urheberrechts
Ein Beitrag von Desiree Szitnick
Das Europäische Parlament hat den Vorschlag des Rechtsausschusses zur Verhandlung über die Reform des EU-Urheberrechtes abgelehnt. Umstritten sind insbesondere Regelungen zu den sogenannten Upload-Filtern. Das Parlament wird nun erneut im September über die Reform diskutieren müssen und hat die Möglichkeit den Entwurf dann endgültig zu verwerfen.
Verstärkter Schutz auf Plattformen wie YouTube und Co.
Einer der wesentlichen Punkte bei der neuen Reform sollen die umstrittenen Upload-Filter sein. Durch diese spezielle Software soll Urheberrechtsverletzungen wirksam vorgebeugt werden. Die Änderung sieht vor, dass Plattformen wie YouTube bereits beim Hochladen der Inhalte ihrer Nutzer prüfen müssen, ob urheberrechtlich geschützte Werke betroffen sind. Eine solche vorgelagerte Prüfung wird technisch durch die sogenannten Upload-Filter möglich. Damit würde ermöglicht werden, dass rechtlich geschützte Filme, Bilder oder Texte erst gar nicht von Unberechtigten hochgeladen werden können.
Das bisherige Verfahren sieht dagegen vor, dass Plattformen erst im Nachhinein und nach einer Prüfung der Inhalte das Löschen veranlassen. Durch die Einführung der speziellen Software wäre ein Verstoß von vornherein nahezu ausgeschlossen.
Neues Leistungsschutzrecht - Suchmaschinen sollen in Zukunft zahlen
Zusätzlich plant die Europäische Union die Einführung eines Leistungsschutzgesetzes. Damit soll insbesondere der Schutz von Verlegern in den Vordergrund gerückt werden. Suchmaschinen wie Google dürften dann künftig ohne entsprechende Erlaubnis Überschriften oder Ausschnitte aus Pressetexten nicht mehr anzeigen. So müsste Google zunächst eine Erlaubnis des betroffenen Verlages einholen und dann ggf. für die Platzierung bezahlen. Damit soll auch in diesem Bereich der Urheberschutz im Internet weiter verbessert werden.
Kritiker sehen in den Neuerungen eine Gefährdung des freien Internets. Durch mehr und mehr vorgelagerte Prüfungen der Inhalte befürchten sie eine Art Vorzensierung der Inhalte. Positive Stimmen sprechen sich dagegen für den Schutz der Rechte einzelner Urheber aus. Im digitalen Zeitalter müsse auch das Urheberrecht an die veränderten Bedingungen angepasst werden.
Wie geht es im EU-Parlament nun weiter?
Gegen die Aufnahme von Verhandlungen zu einer Reform hatten sich 318 Abgeordnete ausgesprochen. Dagegen stimmten nur 278 für den Vorschlag. Damit ist die Reform des EU-Urheberrechtes aber nicht endgültig vom Tisch.
Die Geschäftsordnung des EU-Parlamentes sieht vor, dass, wenn mindestens 10% der Abgeordneten die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat ablehnen, eine Abstimmung im Plenum stattfindet. Daher wird nun der Standpunkt des Parlaments in der nächsten Plenartagung im September 2018 weiter diskutiert, der Entwurf ggf. abgeändert und noch einmal abgestimmt. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Reformversuch dann durchsetzen kann.