Eizellenspende jetzt auch in Deutschland?

Ampel will die reproduktive Selbstbestimmung fördern

Beinahe alle EU-Staaten haben die Eizellenspende bereits legalisiert. Bislang war diese in Deutschland aber verboten. Justizminister Marco Buschmann sagt nun aber eine baldige Gesetzesänderung voraus.

Veröffentlicht am: 23.07.2024
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Auf keinem Kontinent gibt es so viele Eizellenspenderinnen wie in Europa. Obwohl die Eizellenspende in beinahe jedem europäischen Land rechtlich zugelassen und gesellschaftlich anerkannt ist, herrscht in Deutschland bislang ein striktes Verbot. Doch ungewollte Kinderlosigkeit ist kein Auslandsproblem. Es betrifft im Durchschnitt jedes zehnte Paar in Deutschland. Damit könnte nun bald Schluss sein. FDP-Politiker und Justizminister Marco Buschmann hält die Legalisierung der Eizellenspende noch vor den nächsten Bundestagswahlen für möglich.

Gefährdung des Kindeswohls?

Seit 1990 ist die Eizellenspende durch § 1 Embryonenschutzgesetz verboten. Die Samenspende ist allerdings bereits seit 1970 eine zulässige Art der künstlichen Befruchtung. Der Unterschied ergebe sich darin, dass das Kindeswohl durch eine gespaltene Mutterschaft gefährdet sei. Auf die Vaterschaft sei dieses Phänomen nicht zu übertragen. Dies steht beinahe seit seiner Implementierung unter Kritik. Es sei mit einer Reihe von Grundrechten nicht vereinbar. So unter anderem mit dem Persönlichkeitsrecht der Frau, ihrem Recht auf Familiengründung und ihrer Fortpflanzungsfreiheit.

Keine medizinischen oder psychologischen Risiken

Dem scheint die Ampel-Koalition nun zuzustimmen. Im April dieses Jahres spricht die Kommission ihre Empfehlung für eine entsprechende Gesetzesänderung aus. Bei der Eizellenspende gebe es keine überragenden medizinischen oder psychologischen Risiken, die gegen eine Legalisierung sprechen. Dafür spreche vor allem der Vergleich mit anderen europäischen Ländern. Neben Luxemburg ist Deutschland das einzige EU-Land, welches sich an die Legalisierung noch nicht herangewagt hat. Dies sei insbesondere im Hinblick auf den Gesellschaftswandel und vor allem auf das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht vereinbar.

Buschmann betont, dass es üblich sei, bei solch rechtsethischen Fragen den Gesetzesentwurf nicht durch die Bundesregierung, sondern durch die Mitte des Bundestages vorlegen zu lassen. Dieser Prozess soll nun bald in Gang gesetzt werden.

Aber: nicht alle Probleme aus der Welt geschafft

Zunächst bleibt ein endgültiger Gesetzesentwurf abzuwarten. Jedenfalls ist jetzt schon vorauszusehen, dass dieser an einigen Stellen Schwierigkeiten bereiten wird. Es besteht weiterhin die Gefahr der Ausbeutung der Spenderin. Darüber hinaus sind gesundheitliche Risiken der Spenderin und Empfängerin nicht vollständig ausgeschlossen. Die Kommission hat dazu bereits klargestellt, dass der Handel von Eizellen unzulässig bleibt und das Abstammungsrecht des Kindes hinreichend abgesichert werden muss.