Digitalisierung: GmbH-Gründung online

EU verbessert deutschen E-Government-Service

Veröffentlicht am: 28.08.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Beitrag von Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Die EU hat die Gesellschafts- und Handelsregister der Mitgliedsstaaten schon Mitte 2017 erfolgreich vernetzt und den grenzüberschreitenden Austausch von Unternehmensdaten damit deutlich vereinfacht. Nunmehr macht der EU-Gesetzgeber mit seiner Initiative Company Law Package ernst in Sachen Digitalisierung im Unternehmensrecht. Erklärtes Ziel ist nicht weniger als die Online-Gründung von Unternehmen. Flächendeckend soll die Gründung von Gesellschaften innerhalb weniger Werktage möglich werden.

Die neue Richtlinie (EU) 2019/1151 zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht ist am 31. Juli 2019 in Kraft getreten. Sie soll Kosten, Zeit- und Verwaltungsaufwand bei Gesellschaftsgründungen beträchtlich reduzieren und den Austausch von Unternehmensdaten grenzüberschreitend weiter verbessern. Neben der GmbH soll auch die Unternehmergesellschaft online gegründet werden können.

Wann kann die GmbH online gegründet werden?

Die Initiative stößt in der Startup-Szene auf großes Interesse. Die einzelnen Mitgliedsstaaten verfügen über sehr unterschiedlich ausgeprägte E-Government-Services im Bereich des Unternehmensrechts. Mit der neuen EU-Gesetzgebung soll die Digitalisierung bei Unternehmensgründungen und Errichtung von Zweigniederlassungen standardisiert werden – und dies innerhalb eines ambitionierten Zeitfensters.

Gemäß der neuen Richtlinie hat Deutschland für das Digitalisierungsprojekt 2 Jahre Zeit. Das deutsche GmbH-Recht muss bis zum 1. August 2021 so gestaltet werden, dass eine vollständige Online-Gründung möglich wird. Das heißt, dass die Gesellschafter und Geschäftsführer ohne einen physischen Besuch beim Notar die GmbH online gründen können. Allerdings erlaubt die Richtlinie eine legislative Verzögerung: Deutschland könnte sein Gründungsverfahren ein Jahr später digitalisieren, wenn es die Notwendigkeit für die Verzögerung der Umsetzung glaubhaft machen kann.

Internet-Gründung vs. Rechtssicherheit

Wie passt eine Online-Gründung von GmbHs mit der Verlässlichkeit des Handelsregisters zusammen? Erfolgreich hat das 125 Jahre alte GmbH-Recht die Rechtssicherheit des Rechtsverkehrs und die Verlässlichkeit des Rechtsverkehrs mit dem physischen Notarbesuch verteidigt. Der Notar als Kontroll- und Beratungsinstanz wird durch die Digitalisierungsrichtlinie nicht abgeschafft. Zukünftig soll weithin Gründungsmissbrauch und Unternehmensidentitätsdiebstahl mithilfe des Notars verhindert werden – nur halt ohne eine Präsenzbeurkundung.

Das Notariat wird zukünftig die Identität der Gründer und Geschäftsführer, ihre Geschäftsfähigkeit und etwaige Vertretungsverhältnisse im elektronischen Wege sowie durch Videokonferenzen sicherstellen müssen. Die Gründer können somit auch aus dem Ausland heraus eine deutsche GmbH gründen können. Erfahrungen mit audiovisuellen Verfahren konnten bereits in der Bankbranche gesammelt werden. Allerdings werden die Gründer zukünftig auch weiterhin die Unternehmensgründung im Wege des physischen Notarbesuchs organisieren können.

GmbH-Gründung in fünf Tagen!

In Sachen Digitalisierung von öffentlichen Verfahren ist Estland weit vorn. Dort können Gründer jetzt schon ihr Unternehmen online über das Internet gründen. In Digital Native Estland dauert das Gründungsverfahren nicht Tage oder Wochen, wie hierzulande. Die Gründungsdauer wird dort in Minuten, maximal Stunden gemessen. In Deutschland ist eine so schnelle Gründung von Kapitalgesellschaften, die über den Notartisch läuft, ausgeschlossen. Die EU will die Bargründungen von GmbHs immerhin auf fünf Arbeitstage begrenzen. Das heißt, dass neben den handelregisterrechtlichen Verfahren auch die Arbeitsprozesse beim Notar erheblich verschlankt werden. Gründer, die individuell zugeschnittene GmbH-Gesellschaftsverträge, spezielle und komplexe Regelungen für Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse oder Sachgründung fordern, bleibt auch weiterhin nur der (analoge) Weg zum Notar.

Die EU-Richtlinie erfasst sogar Online-Gründungen von Aktiengesellschaften. Beim Aktienrecht gibt es jedoch einen sogenannten Opt Out-Mechanismus. Man wird davon ausgehen können, dass der deutsche Gesetzgeber sich gegen die Online-AG-Gründung ausspricht und die Gründung über das Internet nur für GmbHs ermöglicht.

Offene Fragen bei der GmbH-Online-Gründung

Der praktisch arbeitende Unternehmensrechtsanwalt stellt allerdings fest, dass viele offene Fragen von der EU-Richtlinie zur Internet-Gründung der GmbH unbeantwortet bleiben. Unklar bleibt, wie eine GmbH-Gründung in wenigen Tagen erfolgen soll, wenn die Banken bei der Kontoeröffnung nicht mitspielen. Insbesondere bei GmbH-Gründungen durch Gesellschafter im Ausland dauert heute die Eröffnung des Bankkontos für die GmbH oftmals sogar Wochen. Ohne ein Konto und die Einzahlung des Stammkapitals wird auch zukünftig keine GmbH ins Handelsregister eingetragen. 

Neben den vielen technischen Fragen der Verifikation der Identität der Beteiligten durch das Notariat, stellt sich die Fragen, ob und wie das Online-Gründungsverfahren aufgezeichnet werden darf und unter welchen Voraussetzungen der Notar die Online-Gründung ablehnen wird, weil er einen Unternehmensidentitätsdiebstahl oder anderen Betrugsfall nicht ausschließen kann. Ein klares und sicheres Prozedere ist wünschenswert, um hierzulande Verhältnisse wie im englischen Companies House zu vermeiden.