Die Mütterrente - Familiengerichte und Rechtsanwälte für Familienrecht erwarten Ansturm

Viele geschiedene Ehepaare sind betroffen.

Veröffentlicht am: 17.02.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg gebrachte Mütterrente als Bestandteil des Rentenpakets der großen Koalition ist umstritten. Es geht sowohl um die Finanzierung als auch die Auswirkungen auf das Familienrecht. Das Nachrichtenmagazin der Spiegel aus Hamburg berichtete von der Kritik der Rentenversicherung, da die Finanzierung ganz überwiegend von den Beitragszahlern – und nicht von den Steuerzahlern – getragen werden solle, obwohl es sich doch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele.

Der Zusammenhang zwischen Mütterrente und Versorgungsausgleich

Profitieren von der Mütterrente könnten vor allem Rechtsanwälte für Familienrecht und Scheidungsanwälte. Dies sind jedenfalls die Befürchtungen des Deutschen Familiengerichtstags und des Deutschen Richterbundes. Die Gründe liegen auf der Hand. Durch die Mütterrente sollen Mütter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren worden sind, höhere Rentensprüche bekommen. Die Rentenansprüche wirken sich bei geschiedenen Ehepaaren auf den Versorgungsausgleich aus. Der Versorgungsausgleich ist eines der zentralen Instrumente des Familienrechts zur Abwicklung einer Scheidung. Im Falle einer Ehescheidung werden Rentenansprüche und andere Vermögenswerte der Altersvorsorge beider Partner die während der Ehezeit erworben wurden berechnet, verglichen und so aufgeteilt, dass die von den Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Ansprüche gleichmäßig geteilt werden (Halbteilungsgrundsatz). Für Differenzen gibt es somit einen Ausgleich – den Versorgungsausgleich. Diesbezüglich ergeht eine Entscheidung des Familiengerichts, die auch rechtskräftig wird.

Rechtsanwälte für Familienrecht in Scheidungshochburgen wie Hamburg oder Berlin erwarten hohes Mandatsaufkommen

Verbessert nun die Mütterrente die Alterssicherung von Müttern, die wegen Kinderbetreuung zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet haben, passt die ursprüngliche Regelung zum Versorgungsausgleich nicht mehr. Soweit es sich dabei um wesentliche Abweichungen vom Halbteilungsgrundsatz handelt, kann die gerichtliche Entscheidung des Familiengerichts abgeändert werden. Da keine automatische Anpassung erfolgt, werden viele Ex-Männer zunächst die Beratung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen, der dann gegebenenfalls einen Abänderungsantrag beim Familiengericht stellt. Dieses muss dann nicht nur die wirtschaftlichen Veränderungen aufgrund der Mütterrente prüfen, sondern z.B. auch, ob eine Anpassung gegebenenfalls vor dem Hintergrund der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse grob unbillig wäre. Für wen sich der Gang zum Anwalt bzw. zum Familiengericht lohnt, kann somit nicht pauschal beantwortet werden. Wie groß die Anzahl potentieller Mandate für Scheidungsanwälte aufgrund der Mütterrente aber sein können, lässt ein Blick auf die Scheidungsstatistik erahnen. In Deutschland wird schon seit längerer Zeit ca. jede Dritte Ehe geschieden. Besonders viele Scheidungen gibt es in großstädtischen Ballungsräumen wie z.B. in Hamburg oder Berlin. So gab es allein in Hamburg im Jahr 2012 fast 3.500 Ehescheidungen. Bundesweit, so die Annahme von Richtern, Experten und Rechtsanwälten für Familienrecht, schlummern hier potentielle Fälle im siebenstelligen Bereich. Die Anwälte werden sich sicher schnell in die neue Thematik eingearbeitet haben. Da auch der Markt der Rechtsanwälte für Familienrecht aus einem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage funktioniert, gibt es natürlich auch hier – entsprechend der Anzahl der Scheidungen – die meisten Rechtsberater mit Spezialisierung im Familienrecht in Großstädten wie Hamburg, Berlin oder München. Der eigentliche Engpass im Rechtssystem besteht vielmehr bei den Gerichten. Wie die bereits ausgelasteten Familiengerichte mit einer Flut neuer Fälle fertig werden sollen, ist derzeit nicht ersichtlich.