Die GmbH & Co KG in der Transaktionsberatung

Rechtliche Herausforderungen bei Personenhandelsgesellschaften

Veröffentlicht am: 04.11.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Rechtliche Herausforderungen bei Personenhandelsgesellschaften

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Mattlage

Unsere Fachanwälte für Handels-und Gesellschaftsrecht sowie unsere Experten für Steuerrecht sind im Rahmen von Übertragungen von Kommanditanteilen an GmbH & Co. KGs vielfach mit Fragestellungen befasst, die ein besonderes Augenmerk insbesondere im Hinblick auf steuerliche Sachverhalte erfordern. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick hierzu darstellen.

Sonderbetriebsvermögen des Unternehmers

Im Gegensatz zu der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen ist bei der Übertragung von Kommanditanteilen der GmbH & Co KG sicherzustellen, dass im Rahmen der beabsichtigten Transaktion auch das sogenannte Sonderbetriebsvermögen erfasst wird.

Im Rahmen von Personenhandelsgesellschaften ist es nicht unüblich, dass gewisse Wirtschaftsgüter, die für den Betrieb des Unternehmens notwendig sind, im Eigentum des Unternehmers stehen. Hierbei handelt es sich dann um sogenanntes Sonderbetriebsvermögen, das teilweise entsprechend bilanziell erfasst ist, oftmals allerdings auch buchhalterische nicht berücksichtigt wird. Beispiele für Sonderbetriebsvermögen können im Privateigentum des Unternehmers gehaltene Betriebsgrundstücke sowie Markenrechte sein.

Aus Sicht des Käufers von Kommanditanteilen ist es insofern von großer Wichtigkeit, sämtliche Gegenstände des Sonderbetriebsvermögens zu ermitteln und diese im Rahmen der Transaktion zu erwerben.

Gewerbesteuer - Unterjährige Übertragungen von Kommanditanteilen

Im Rahmen der steuerlichen Veranlagung auf Ebene des Kommanditisten erfolgt in der Regel eine Anrechnung von auf Ebene der KG gezahlter Gewerbesteuer. Hier stellt sich in der Beratungspraxis oftmals das Problem, dass im Falle der unterjährigen Veräußerung von Kommanditanteilen und Beteiligung des ausscheidenden Kommanditisten an den Gewinnen des laufenden Jahres eine entsprechende Verrechnung mit auf Ebene der KG gezahlten Gewerbesteuern problematisch ist.

Hintergrund dieser Problematik ist, dass eine Anrechnung grundsätzlich nur dann infrage kommt, wenn der Kommanditist zum Ende des Geschäftsjahres noch Gesellschafter ist. Soll ein unterjähriges Ausscheiden des Kommanditisten unter Berücksichtigung von Gewinnen des laufenden Geschäftsjahres erfolgen, so erfordert dies zumindest einige gestalterische Erwägungen.

Empfehlungen aus der Beratungspraxis

Aus Sicht der Beratungspraxis können gewerbesteuerliche Probleme im Hinblick auf den unterjährigen Verkauf eines Kommanditanteil zum Beispiel dadurch gelöst werden, dass mit Vollzug der Transaktion auch die Komplementär-GmbH aus der Kommanditgesellschaft austritt und das Geschäft der KG beim Käufer des Kommanditanteils anwächst. Dies führt gleichzeitig zu der Beendigung der Kommanditgesellschaft und ermöglicht die uneingeschränkte Anrechnung der Gewerbesteuer auf Ebene des ausscheidenden Kommanditisten.

Im Hinblick auf die steuerlichen Besonderheiten bei der Veräußerung von Kommanditanteilen raten wir unseren Mandanten, möglichst frühzeitig steuerliche Problemfelder im Zusammenhang mit der GmbH & Co KG zu identifizieren und gemeinsam mit unseren Anwälten für Handels-und Gesellschaftsrecht sowie unseren steuerlichen Experten Lösungskonzepte zu erarbeiten.