Der französische Pflichtteil
Fels in der Brandung zu Zeiten von Patchwork-Familien
Fels in der Brandung zu Zeiten von Patchwork-Familien
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer
Die Ehe ist längst nicht mehr für die Ewigkeit. Heute wird sich geschieden und neu geheiratet. Kinder werden in die Ehe mit hineingebracht. Es gibt Geschwister, Stiefgeschwister und auch Stiefeltern. Trotz eines solchen Familienwandels bietet das französische Recht im Nachlassfall einen sehr wichtigen Schutz für die Kinder des Verstorbenen: die sogenannte „Réserve héréditaire“.
Pflichtteil statt Enterbung der Kinder
Die „réserve héréditaire“ ist ein wichtiges Instrument für Kinder, um sich vor einer Enterbung zu schützen. Denn das französische Recht sichert den Kindern ein gesetzliches Noterbrecht, welches viel weitreichender ist als der Pflichtteil nach deutschem Recht.
Diese Konstruktion des französischen Erbrechts bietet den Kindern, insbesondere aus erster Ehe, die Möglichkeit, ihren Platz im Familiensystem zu sichern und anerkennen zu lassen. Kinder sollen davor bewahrt werden, aus einer nicht mehr gewünschten Familienkonstellation herauszufallen oder mutwillig herausgetrieben zu werden. Sie bleiben als vollwertige Erben am Nachlass beteiligt und erhalten nicht nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Erbe, wie es beim deutschen Pflichtteil der Fall ist.
Auch wenn der französische Pflichtteil keinen Schutz für die Kinder aus erster Ehe vor dem Gefühl bietet, verlassen oder nicht mehr geliebt zu werden, verbietet es immerhin unüberlegte Handlungen der sich trennenden Eltern, die ihr altes Leben hinter sich lassen und in neuer Konstellation völlig neu Anfangen möchten.
Im Ergebnis: Die „réserve“ bedeutet für den Erblasser eine Einschränkung seiner Testierfreiheit.
Ein Teil des Vermögens bleibt frei: die „quotité disponible“
Unter Berücksichtigung der sogenannten „réserve“ kann der Erblasser über einen bestimmten Teil seines Vermögens völlig frei verfügen. Dieser Teil des Vermögens nennt sich „quotité disponible“.
Welche Höhe die „réserve“ und die „quotité disponible“ genau haben, wird im Nachlassfall genau zu untersuchen sein, da lebzeitige Schenkungen unter Umständen die Grenzen verschieben können.
Grundsätzlich stellt die „quotité disponible“ bei einem Kind die Hälfte der Erbmasse dar. Wenn zwei Kinder vorhanden sind, ist diese nur noch die Höhe eines Drittels der Erbmasse und ab drei Kindern nur noch in Höhe eines Viertels.
Achtung: Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, so ist dieser dennoch nicht völlig frei. Kinderlosigkeit bedeutet somit nicht zwingend völlige Testierfreiheit. Denn der überlebende Ehegatte kann nicht enterbt werden. Auch er hat in diesem Fall eine „réserve“ in Höhe von einem Viertel des Nachlasses.
Noterbrecht bringt Stabilität und Halt im Familienkonstrukt
Auch unter Familientherapeuten wird das französische Noterbrecht eine sehr wichtige Stellung für die Familienbindung zugesprochen. Es bietet aus Sicht einiger Therapeuten weit mehr als nur eine finanzielle Kompensation.
- Das Noterbrecht stärkt die Stellung der Kinder: die Kinder sind vor etwaiger Handlung der Eltern geschützt. Dem Einfluss der „bösen Stiefeltern“ und der eventuell neuen Geschwister wird ein Riegel vorgeschoben. Egal welche Familienkonstellation letzten Endes gewählt wird: alle Kinder sind vor dem Gesetz gleich.
Achtung: Eine Ausnahme bilden lediglich Kinder, die im Rahmen einer „einfachen“ Adoption adoptiert wurden. Eine solche Adoption begründet kein Noterbrecht im Verhältnis zu den Adoptiveltern. Denn ihnen steht nach wie vor das Erbrecht nach ihren leiblichen Eltern zu.
- Das Noterbrecht soll auch dazu dienen, ein möglicherweise über Generationen aufgebautes Familienerbe auf die nächste Generation zu übertragen und nicht an dieser vorbei zu schleusen.
- Die Einschränkung der Testierfreiheit durch das Noterbrecht bietet auch dem Erblasser Schutz vor dem ungewünschten Einfluss Dritter. In Folge der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit der älteren Menschen wird schließlich das Risiko der Einflussnahme, Manipulation und gar Erbschleicherei immer präsenter.
Verzicht auf die sogenannte „réserve“ möglich
Erwachsenen Kindern steht es frei, auf die Geltendmachung eines Noterbrechts zu verzichten. Ein solcher Verzicht muss aufgrund seiner Tragweite in Anwesenheit zwei Notaren beurkundet werden. Es kann auf die „réserve“ im Ganzen oder auch nur auf einen Teil verzichtet werden. Der Verzicht ist daher auch im Testament ein wichtiges Gestaltungsinstrument – zumindest, wenn dieser auf freiwilliger Basis abgegeben wird.
Fazit: In komplexen Familienkonstellationen ist es ratsam, sich frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen und so einen Erbstreit zu vermeiden. Denn die Erfahrung zeigt, dass ein schlecht geregelter Nachlass eine tickende Zeitbombe für den Familienfrieden ist.