Beratungsfeld Genossenschaftsrecht

Boom zur eG hält weiter an

Veröffentlicht am: 22.10.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Trend zur Genossenschaft scheint ungebrochen. Geschätzte 20 Millionen Genossen sind bundesweit Mitglieder in mehr als 7.000 Genossenschaften. Heute organisieren sich nicht mehr nur Zusammenschlüsse von Landwirten oder Kreditinstituten als eG. Die Gesellschaftsform ist inzwischen für fast alle gewerbliche Branchen und auch soziale und kulturelle Gemeinschaften zu einer interessanten Alternative geworden. Besonderes Interesse haben derzeit z.B. Ärzte an einer genossenschaftlichen Zusammenarbeit. Insbesondere seit der Finanzkrise locken Genossenschaften mit dem Charme der Stabilität.

Hintergrund

Immer mehr Mandanten - auch und gerade aus dem gewerblichen Bereich - kommen heute bereits mit der konkreten Vorstellung der Gründung einer Genossenschaft zu uns. Die Beratung im Genossenschaftsrecht erfolgt durch unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht.

Die eG ist eine Personenvereinigung mit Förderungszweck. Man spricht von solidarischer Selbsthilfe. Die Gründung einer eG ist nicht komplexer als die einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Anders als Kapitalgesellschaften benötigen Genossenschaften kein Mindeststammkapital. Wichtigste Hürde ist der Anschluss an einen sog. Prüfungsverband, der als Kontrollinstanz fungiert. Grundsätzlich hat eine eG einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Letzterer ist jedoch für kleine Genossenschaften entbehrlich. Wichtige Entscheidungen werden von der Generalversammlung getroffen, die mit der Hauptversammlung im Aktienrecht vergleichbar ist.

Weitere Informationen zur Genossenschaft und zum Genossenschaftsrecht finden Sie hier: Genossenschaft & Genossenschaftsrecht. Für eine Beratung kontaktieren Sie bitte direkt einen unserer Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Hamburg oder Berlin.