Begrenzung von Vorstandsgehältern - Gesetz scheitert im Bundesrat
Länder halten die Regelung zur Kontrolle von Managergehältern für ungeeignet.
Eine umstrittene Änderung des Aktienrechts ist im Bundesrat gescheitert und im Vermittlungsausschuss gelandet. Da dies unmittelbar vor der Bundestagswahl geschah und daher keine Zeit mehr für ein Vermittlungsverfahren blieb, bedeutet dies faktisch das Scheitern der Gesetzesinitiative zur "Verbesserung und Kontrolle der Vorstandsvergütung und weiterer aktienrechtlicher Vorschriften".
Zwar dürfte die Idee der Begrenzung und Kontrolle von Vorstandsgehältern in Aktiengesellschaften grundsätzlich auch im Bundesrat auf Zustimmung stoßen. Die Vertreter der Länder hielten den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf jedoch nicht für geeignet, exorbitante Managergehälter zu verhindern. Die vorgesehene Übetragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vergütungssysteme börsennotierter Aktiengesellschaften sei nicht zielführend und führten zu einer negativen Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten Befugnissystem der Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand, weil der Aufsichtsrat nicht unerheblich geschwächt würde.
Hintergrund
Die Vergütung von Vorständen und Managern ist die seit langem in der Öffentlichkeit am heftigsten diskutierte Regelung im Aktienrecht. Neben den Gehältern sollte das Gesetz auch andere Bereiche des Aktienrechts wie z.B. die Finanzierung von AGs neu regeln und die Beteiliungsverhältnisse bei börsennotierten Aktiengesellschaften transparenter machen.