Aufklärungspflichten von YouTube

Urheberrecht und Verantwortung im Internet

Veröffentlicht am: 11.03.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Urheberrecht und Verantwortung im Internet

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Welche Informationen muss eine Internetplattform wie YouTube über ihre Nutzer preisgeben, wenn diese Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen? Diese heiß diskutierte Frage des Internetrechts wird zurzeit vor dem EuGH verhandelt.

Rechteinhaberin klagt bis vor den Bundesgerichtshof

Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Klage einer Filmverwerterin gegen YouTube. Diese ist Rechteinhaberin zweier Filme, die 2013 und 2014 von verschiedenen Nutzern widerrechtlich auf der Internetplattform hochgeladen wurden. Zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film bzw. Video sollte YouTube Informationen über die jeweiligen Nutzer herausgeben– relevante Daten wie der Name, die E-Mail-Adresse oder die genutzte IP-Adresse forderte die Rechteinhaberin von der Internetplattform heraus. Allerdings zunächst ohne Erfolg. YouTube weigerte sich, die Nutzerdaten herauszugeben.

Doch besteht für Internetplattformen eine solche Auskunftspflicht und wie weit soll eine solche reichen? Dies haben nun die Gerichte zu klären.

EuGH soll Reichweite der Auskunftspflicht klären  

Die Vorinstanzen hatten der Klägerin nur teilweise ein Recht auf Auskunft zugesprochen. Letztlich landete der Rechtsstreit also vor dem BGH, der über die Reichweite der geschuldeten Auskunftspflicht zu entscheiden hat. Doch diese Entscheidung wird weiter auf sich warten lassen, denn jetzt sind erst einmal die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefragt. Der BGH hat um Klärung der Auslegung der europäischen Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gebeten. Es soll geklärt werden, welche Daten Rechteinhaber im Falle von Urheberrechtsverletzungen tatsächlich herausverlangen können. Diese Frage ist nun also im europäischen Kontext zu klären.

Mittelbar geht es aber auch um die generelle Frage der Verantwortung der Internetplattformen selbst. Denn bisher bewegen sich die Nutzer unter dem Schutzmantel der Onlineportale, während sich die Betreiber selbst für das Verhalten ihrer Nutzer nicht in der Verantwortung sehen. So schieben sich Nutzer und Betreiber gegenseitig die fehlende Verantwortung zu – wie lange dieses Spiel so noch gehen wird, hängt insbesondere von der Entscheidung der EuGH Richter ab. Erst dann wird sich auch der BGH auf Grundlage der Entscheidung erneut mit der Aufklärungspflicht von YouTube befassen und die Betreiber vielleicht auch in Zukunft mehr in die Verantwortung nehmen.