Angst der Geschäftsführer vor Firmenpleiten
Insolvenzwelle gefährdet nicht nur Arbeitsplätze
Die Wirtschaft steckt im Würgegriff der Konjunkturkrise, was sich stark in den steigenden Zahlen der Unternehmensinsolvenzen zeigt. Die Geschäftsführer fürchten um ihr Privatvermögen.
Täglich berichtet die Wirtschaftspresse über die pessimistische Situation der wirtschaftlichen Lage. Die deutsche Wirtschaft steckt in einer anhaltenden Konjunkturkrise. Laut der Wirtschaftsauskunftei Creditreform stieg die Zahl der Firmeninsolvenzen im aktuellen Jahr um 24,3 Prozent auf 22.400 Fälle an. Dieser Wert ist zuletzt 2015 überschritten worden.
Die Nachwirkungen der Covid-Pandemie, gestiegene Energiepreise, hohe Zinsen und der politische Stillstand haben viele Unternehmen an ihre Belastungsgrenzen geführt.
Besonders gravierend sind die Folgen für Startups und kleinere Unternehmungen, die 4/5 aller Insolvenzen ausmachten. Tatsächlich ist das gesamte KMU-Spektrum unter Druck. Branchenübergreifend werden wachsende Insolvenzquoten wahrgenommen.
Insolvenzreife Unternehmen
Die anhaltende Konjunkturflaute sowie die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die Widerstandsfähigkeit des Unternehmertums erheblich geschwächt. Diese Faktoren haben die Insolvenzwelle zusätzlich verstärkt:
- Auslaufen der Covid-Schutzmaßnahmen: Während der Pandemie hat die öffentliche Hand durch kräftige Unterstützungsmaßnahmen viele Unternehmensinsolvenzen verhindert. Das Ende dieser Maßnahmen hat jedoch eine aufgestaute Insolvenzwelle freigesetzt.
- Hohe Betriebskosten: Energiepreise und gestiegene Kreditzinsen stellen aktuell eine große Belastung für die Unternehmen dar.
- Ketteninsolvenzen: Krisen pflanzen sich fort. Unternehmen, die bereits durch die Krisen der vergangenen Jahre geschwächt waren, geraten nun durch den Zahlungsausfall bei ihren Geschäftspartnern ebenfalls in Schieflage.
Die wirtschaftlichen Schäden dieser Entwicklung sind immens: Auf der Gläubigerseite geht man von Schäden in Höhe von 56 Milliarden Euro aus. Die Insolvenzwelle bedroht 320.000 Arbeitsplätze.
Haftungssituation für Geschäftsführer bei Insolvenzen
Mit der steigenden Zahl von Insolvenzen wächst auch das Risiko für den Kreis der Geschäftsführer. Geschäftsführer werden nervös und fürchten, persönlich haftbar gemacht zu werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind so angeordnet, dass Geschäftsführer für kriselnde Unternehmen mit folgenden Haftungsgefahren rechnen müssen:
- Haftung für Steuerschulden
Geschäftsführer können persönlich für nicht abgeführte Steuern ihres Unternehmens haftbar gemacht werden (§ 69 AO). Kommt es zur Insolvenz, kann die Finanzbehörde diese Haftung in vielen Fällen geltend machen, insbesondere wenn die Abführung der Steuern nicht ordnungsgemäß priorisiert wurde. Die Konsequenzen sind für den Geschäftsführer fatal. - Offene Sozialversicherungsbeiträge
Besonders kritisch ist auch die Haftung der Geschäftsführer für nicht gezahlte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (§ 266a StGB). Hier droht nicht nur eine zivilrechtliche Haftung, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen, wenn Beiträge mit (bedingtem) Vorsatz nicht abgeführt wurden. - Insolvenzverschleppungshaftung
Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Eine verspätete Antragstellung führt häufig zur Geschäftsführerhaftung für sämtliche Schäden, die Gläubigern dadurch entstehen. Auch an dieser Stelle droht die Initiative des Staatsanwalts, da die Insolvenzverschleppung strafrechtlich sanktioniert wird.
Was erwartet uns in 2025?
Die Prognosen für 2025 zeichnen kein optimistisches Bild: Experten gehen von einem weiteren Anstieg der Firmenpleiten aus. Vermutet wird, dass die Insolvenzen sogar die Höchststände von 2009 und 2010 erreichen und die Marke von 32.000 Firmenpleiten überschreiten könnten. Für die Manager heißt das, dass sie sich noch stärker mit den rechtlichen Risiken und dem Thema der Haftungsvermeidung auseinandersetzen müssen.
Wie lassen sich Risiken reduzieren?
Beim Thema Haftungsvermeidung gibt es drei wichtige Strategien, die jeder Geschäftsführer kennen sollte:
Zeitige Finanzanalyse: Die Geschäftsführer sollten die finanzielle Situation des Betriebs regelmäßig prüfen und bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig reagieren. Die Sicherstellung benötigten frischen Kapitals und im Worst Case-Fall der Insolvenzantrag dürfen nicht verschleppt werden.
Inanspruchnahme professioneller Beratung: Die frühzeitige Einbindung von Experten – insbesondere in steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen – kann Haftungsgefahren reduzieren.
Regelmäßige Schulungen: Fortbildungen zu rechtlichen, steuerlichen und haftungsrechtlichen Themen helfen Geschäftsführern, Fehler zu vermeiden.
Die aktuelle Insolvenzwelle zeigt eindrücklich, wie fragil viele Geschäftsmodelle geworden sind. Geschäftsführer stehen in der Verantwortung, nicht nur ihr Unternehmen zu steuern, sondern auch ihre persönliche Haftung zu minimieren – eine Aufgabe, die in der heutigen Zeit wichtiger denn je ist.