Sind Aboverträge mittlerweile einfacher zu kündigen?
Verbraucherschützer sehen weiter Handlungsbedarf
Eine Vielzahl von Verbraucherverträgen in ganz unterschiedlichen Bereichen kann schnell zur Abofalle werden. Um Verbraucher zu schützen, ist der Gesetzgeber bereits tätig geworden und hat die Voraussetzungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Aboverträgen verschärft. Doch das ist manchen Verbraucherschützern noch nicht genug.
Gesetz gegen Abofallen im Praxistest
Eigentlich soll das Gesetz gegen Abofallen seit eineinhalb Jahren dafür sorgen, dass Verbraucher Aboverträge leichter kündigen können. Denn seit März 2022 können Aboverträge, die seitdem abgeschlossen wurden, nach Ablauf der Mindestlaufzeit bereits mit einem Monat Frist gekündigt werden. Für Handy-, Festnetz- oder Internetverträge gilt die Regel schon seit Ende 2021.
Doch ist der verbesserte Verbraucherschutz mittlerweile auch tatsächlich in der Vertragspraxis angekommen? Das haben Verbraucherschützer nun stichprobenartig untersucht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass vielfach gegen die Vorgaben des neuen Gesetzes verstoßen wird. In unterschiedlichen Branchen haben die Verbraucherschützer aus ihrer Sicht ungültige Vertragsbedingungen entdeckt. Werden diese ungültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Verbrauchern entgegengehalten, können die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen erheblich sein, so die Verbraucherzentrale Thüringen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden stichprobenartig untersucht
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern untersuchten beispielsweise in einer gemeinsamen Aktion im Zeitraum zwischen Juni und September AGB von insgesamt 828 Anbietern. Bei 85 Firmen vermuten die Verbraucherschützer ungültige AGB und mahnten die Unternehmen in der Folge ab. Weitere Fälle werden noch geprüft. Ein Großteil der Unternehmen reagierte auf die Abmahnung mit einer Änderung ihrer AGB oder der Abgabe einer Unterlassungserklärung. In einigen Fällen werden sich wohl aber auch Gerichte mit der Frage der Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigen müssen.
Die Ergebnisse der Stichproben zeigten, dass gerade kleinere Unternehmen die aktuelle Gesetzeslage noch nicht umgesetzt haben. Auffällig sei laut den Verbraucherschützern aber auch, dass eine vergleichsweise hohe Zahl an untersuchten Strom- und Gaslieferanten weiterhin fragwürdige AGB verwende. Dies sei gerade deshalb relevant, da in jedem Haushalt mindestens ein Energievertrag vorliege. Gerade bei solchen Verträgen lohnt sich also der Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.
Verschärfung im Koalitionsvertrag vereinbart
Auch die Bundesregierung selbst sieht durchaus noch Handlungsbedarf, bewertet das Gesetz insgesamt aber positiv. Es habe wichtige Verbesserungen für Verbraucher gebracht, heißt es aus dem Verbraucherschutzministerium. In Zukunft sollen beispielsweise alle telefonisch abgeschlossenen Verbraucherverträge generell schriftlich bestätigt werden. Ein weiterer Ansatz könnte sein, die mögliche Mindestlaufzeit von Abo-Verträgen von zwei Jahren auf ein Jahr zu begrenzen, um Verbraucher in Zukunft noch besser zu schützen.