Kooperationspartner und Terminsvertreter im Erbrecht und Familienrecht gesucht

Sie haben Kapazitäten? Wir haben die Mandate!

Als moderne Private Clients-Kanzlei mit großer Sichtbarkeit auf verschiedenen Kanälen erhalten wir täglich zahlreiche Mandatsanfragen aus den Bereichen Erbrecht und Familienrecht. Von diesen können wir nur einen Teil selbst bearbeiten. Da wir bundesweit aktiv sind, aber nicht überall vor Ort vertreten sind, benötigen wir regelmäßig auch anwaltliche Terminsvertreter vor Gericht. Aus diesem Grund haben wir ein Netzwerk mit Kolleginnen und Kollegen geschaffen, mit denen wir zusammenarbeiten oder die wir gegenüber Interessenten empfehlen. Dieses Netzwerk möchten wir weiter ausbauen und suchen daher Verstärkung an verschiedenen Standorten:

Rechtsgebiet

Standort

Familienrecht

Berlin

Familienrecht

München

Familienrecht

Frankfurt

Familienrecht

Köln

Internationales Familienrecht

Bundesweit

Leihmutterschaft, Abstammung

Bundesweit

Erbrecht

Hamburg

Erbrecht

Frankfurt

Französisches Erbrecht und Immobilienrecht

Bundesweit

Warum bearbeiten wir die Anfragen nicht selbst?

Bei ROSE & PARTNER entscheidet nicht die Kanzleileitung, sondern jeder einzelne Rechtsanwalt, welche Mandate er annimmt und bearbeiten will. Diese Entscheidung hängt von der eigenen Auslastung und der Qualifikation ab. Jeder Anwalt macht nur das, was er wirklich kann und so viel, wie er seriös bestmöglich bearbeiten kann.

Wie sehen die Mandate aus?

Wir erhalten Anfragen aus allen Bereichen des Erbrechts und Familienrechts. Da unser Team, unsere Struktur und unser Außenauftritt auf die Betreuung von vermögenden Privatpersonen und Unternehmer ausgerichtet ist, und wir auf unserer Website sehr transparent mit unseren Nettostundensätzen (aktuell ab 360,- im Erbrecht, ab 350,- im Familienrecht), erreichen uns durchschnittlich werthaltigere Anfragen als sonst im Erbrecht und Familienrecht üblich.

Außerdem erhalten wir zahlreiche Anfragen zu Spezialthemen des Erb- und Familienrechts, die wir selbst nicht abdecken und mit Bezug zu ausländischem Recht, für das wir keine Kompetenz haben. Daher freuen wir uns zum Beispiel auch über Kooperationspartner mit Know-how in Bereichen wie Leihmutterschaft, spanisches Erbrecht etc.

Welche Anforderungen stellen wir an unsere Kooperationspartner?

Als unser Kooperationspartner sollten Sie über mindestens vier Jahre praktische Erfahrung im Erbrecht oder Familienrecht verfügen und ein hohes Maß an Spezialisierung vorweisen. Sie sollten entweder bereits Fachanwalt für Erbrecht oder Familienrecht sein oder zumindest den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung erfolgreich absolviert haben. Die Kooperation mit ROSE & PARTNER eignet sich übrigens gut für das Sammeln von praktischen Fällen für die Fachanwaltsliste.

Welche Gegenleistung verlangen wir für eine Empfehlung?

Wenn ROSE & PARTNER Sie empfiehlt, verlangen wir dafür weder eine Provision, noch erwarten wir, dass Sie uns im Gegenzug empfehlen. Unser Nutzen liegt vor allem darin, dass wir Interessenten bei fehlenden Kapazitäten nicht einfach absagen müssen, sondern zumindest mit einer guten Empfehlung weiterhelfen können. Auch profitieren wir von einem starken Netzwerk, dessen Kompetenz mit jedem Kooperationspartner wächst. Wenn sich die Kooperation bewährt, sind auch eine engere Zusammenarbeit und gemeinsame Marketing-Bemühungen möglich.

Terminsvertretung

Auch bei Terminsvertretungen setzen wir auf erfahrene Experten im Erb- und Familienrecht. Hier vereinbaren wir individuelle Vergütungen auf der Grundlage des RVG und des tatsächlichen Aufwands. 

Mehr als Kooperation? Werden Sie Umsatzpartner Wenn Sie fester Bestandteil unseres Teams werden wollen, bietet Ihnen unsere Umsatzpartnerschaft beste Konditionen für eine erfolgreiche Selbständigkeit im Erbrecht und/oder Familienrecht.