Billable Hours in Kanzleien - die abgerechneten Stunden der Anwälte
Ein Überblick über die Anforderungen in der Kanzleiwelt
Da Wirtschaftskanzleien ihre Umsätze zum Großteil mit Zeithonoraren erzielen, gelten die „Billable Hours“, also die abrechenbaren Stunden, die Rechtsanwält:innen produzieren als wichtige Kennzahl. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die vorgegebenen Billable Hours in der Kanzleiwelt und über den Ansatz bei ROSE & PARTNER.
Mehr als 2.000 Stunden in der ersten Liga
Bei den Top-Adressen der Kanzleilandschaft, insbesondere bei den hiesigen Ablegern der US-Kanzleien, geht es seit jeher erst bei 2.000 Billable Hours im Jahr los und will man sich mit einem Bonus belohnen muss man da noch einige hundert Stunden draufpacken. Selbst wer auf großen Mandaten arbeitet und – effizient wie ein Roboter – 80 Prozent seiner Zeit abrechnet, braucht dafür natürlich eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden plus. Diese erst mal nur "abrechenbaren" (billable) Stunden müssen dann natürlich auch tatsächlich abgerechnet werden. Anderenfalls sind die Umsätze pro Berufsträger von bis zu 1 Million Euro bei den Top-Kanzleien kaum zu schaffen.
1.600 Billable Hours – das realistische Mittelmaß?
Öffentlich macht dieses High-End-Segment für Workoholics seine Vorgaben jenseits von 2.000 Stunden aber inzwischen nicht mehr – vermutlich mit Rücksicht auf das Arbeitszeitgesetz. Wer sich noch traut, gibt die Anforderungen an azur-online. Da dort nicht nur die JUVE Top100-Kanzleien, sondern auch kleinere Einheiten vertreten sind, bewegen sich die Vorgaben eher bei 1.600, obwohl auch hier mehr als 90 Prozent der Einheiten ab dem 4. Berufsjahr 1.400 Billables oder mehr verlangen. Und auch die Redaktion von azur spricht von einer "typischen Minimalerwartung" von rund 1.600 Stunden, die "die 40-Stunden-Woche schon voll machen" (und geht dabei wohl davon aus, dass 90 Prozent der Arbeitszeit zu Billable Hours werden).
Und auch bei der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement des DAV liest man die Empfehlung, die Kapazität selbst bei voller Auslastung auf realistische 1.610 Stunden zu begrenzen. Dabei unterstellt er 230 Arbeitstage zu ca. 10 Stunden, von denen jeweils 7 billable sind. Mehr als 7 Stunden am Tag hält er „arbeitsphysiologisch und organisatorisch auf Dauer nicht erbringbar.“ Diese 1610 Stunden/Jahr werden als "wirtschaftlich ausreichend, arbeitsrechtlich vertretbar und berufspolitisch wünschenswert" angesehen.
800 bis 900 Stunden reichen – auch für ein hohes Einkommen
Der “realistische” Ansatz der DAV-Arbeitsgemeinschaft ist richtig, bei ROSE & PARTNER aber immer noch unrealistisch. Das liegt daran, dass unsere – in der Regel selbständigen Anwälte - eher 40 statt 60 Wochenstunden arbeiten und auch nicht 70 oder 80 Prozent ihrer Arbeitszeit dem Mandanten in Rechnung stellen, sondern eher moderate 50 Prozent. Dass dabei dann eher 800 bis 900 herauskommen, ist für unsere Anwält:innen ok. Die meisten arbeiten auf der Basis einer 50%-Beteiligung am Umsatz und verdienen – dank hoher Stundensätze – so auch noch um die 150.000 Euro – und damit in etwa so viel wie die Kolleg:innen, die in anderen Kanzleien dafür doppelt so viel leisten müssen.
Da die große Mehrheit unserer Anwält:innen selbständige Umsatzpartner sind, gibt es natürlich keine Vorgaben hinsichtlich abgerechneter Stunden. Um wirtschaftlich solide zu sein, haben auch wir gewisse Mindesterwartungen an die Umsätze, deren Unterschreitung eine Partnerschaft wirtschaftlich uninteressant machen. Gleichzeitig überlegen wir, welche Kennzahlen dann auch realistisch und zumutbar sind.
Kalkulationsbeispiel
- Unter Berücksichtigung des Gewinnanteils des Umsatzpartners (50%) und der Overhead-Kosten des Kanzleibetriebs kalkulieren wir mit mindestens 300.000 Euro persönlichem Umsatz für eine solide betriebswirtschaftliche Basis.
- Bei einem durchschnittlichen Nettostundensatz bei Neumandaten von 375 Euro entspricht das 800 Billable Hours
- Diese 800 Stunden sind insoweit realistisch, als wir davon ausgehen, dass Umsatzpartner durchschnittlich mindestens 36 Wochenstunden (unsere Arbeitszeit für angestellte Anwälte) arbeiten und davon mindestens 50 Prozent gegenüber ihren Mandanten abrechnen.
Diese Rechenbeispiele dienen als Orientierung gerade auch für neue Kolleg:innen. Aufgrund der Selbständigkeit, ist es natürlich den Umsatzpartner:innen überlassen, wie viel sie arbeiten und abrechnen. Aufgabe der Kanzleileitung ist es, die wirtschaftlichen Zusammenhänge aufzuzeigen und alle im Team dabei zu unterstützen, ihre Tätigkeit qualitativ hochwertig und wirtschaftlich auszuüben.
Und was haben die anderen davon?
Bei unserem Modell profitiert natürlich nicht nur der Anwalt bzw. die Anwältin.
- Der Mandant freut sich über nicht überlastete Berater der weder bis zur Erschöpfung arbeitet (und daher bessere Qualität liefert) und zudem ohne Druck und entpsrechend nicht knallhart abrechnet.
- Und die Kanzleileitung freut sich über zufriedene Anwälte und Mandanten. Billable Hours sind halt nicht der einzige Gradmesser für Erfolg.
Werden Sie Teil unseres Teams
Konnten wir Sie für unsere Umsatzpartnerschaft begeistern? Dann werden Sie Teil unserer Erfolgsstory. Freie Positionen an unseren Standorten Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln finden Sie in unserem Karriere-Bereich.
Unsere Anforderungen an Sie:
- Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung bei hoher Spezialisierung in einem unserer Rechtsgebiete
- Beratung auf Fachanwalts-Niveau
- Wunsch, als Anwalt Mandate von der Anbahnung über die Beratung bis zur Abrechnung selbständig zu betreuen
- Bereitschaft, auf Augenhöhe in einem Team von Experten zusammenzuarbeiten