Zwei Milliarden für Startups in Deutschland

Maßnahmenpaket für Corona-Krise beschlossen

Veröffentlicht am: 04.05.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Maßnahmenpaket für Corona-Krise beschlossen

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Gregor Kübler

Das Anfang April 2020 angekündigte Maßnahmenpaket zur finanziellen Unterstützung der Startup-Szene in Deutschland hat mittlerweile Gestalt angenommen. Zum Ende der letzten Woche wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass die Details der geplanten Hilfsmaßnahmen zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der KfW Capital, einem Investmentvehikel der KfW, fertig abgestimmt und ausgearbeitet sind.

Auch Startups leiden unter Corona-Krise   

Hintergrund des angekündigten Maßnahmenpaketes ist, dass durch die Corona-Krise vermehrt auch Startups in eine wirtschaftliche Schieflage geraten waren. Insbesondere die bisher von der Politik für die Wirtschaft geschnürten Hilfspakete waren für risikokapitalfinanzierte junge Unternehmen ungeeignet, da sie über keine der üblichen Banksicherheiten verfügen. Die Forderung nach passgenauen Hilfsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung des Standortes Deutschland für die Gründung von Start-ups war daher im Verlauf der Krise immer lauter geworden.

Öffentliche Hand als Co-Investor

Wie nun angekündigt wurde, basiert das Maßnahmenpaket auf zwei Säulen. Zunächst soll über eine „Corona Matching Fazilität“ sichergestellt werden, dass Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträchtige Start-ups finanzieren, damit diese ihren Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen können.

Anstehende Finanzierungsrunden sollen je zur Hälfte durch gemeinsame Investitionen von privaten und öffentlichen Wagniskapitalinvestoren (insb. KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds) abgesichert werden. Indem die öffentliche Hand als Co-Investor nur ins Risiko geht, wenn sich ebenfalls ein privater Investor dazu bereit erklärt, soll sichergestellt werden, dass nur wirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden.

Enge Zusammenarbeit mit Ländern

Die zweite Säule des angekündigten Maßnahmenpaketes besteht aus weiteren Hilfen für Start-Ups und Mittelständler, die mangels Finanzierungsrunden keinen Zugang zu Finanzhilfen über die „Corona Matching Fazilität“ haben. Dies gilt insbesondere für solche Startups, die sich noch in der Phase der Gründung des Startups befinden.

Die diesbezügliche Abwicklung der angekündigten Hilfen soll in einer engen Zusammenarbeit mit den Ländern stattfinden, insbesondere im Wege einer Zusammenarbeit des Bundes mit den jeweiligen Landesgesellschaften.

Zahlungen schon im Mai 2020

Nach Aussage von Thomas Jarzombek, dem Beauftragten des BMWi für die Digitale Wirtschaft und Startups, sind erste Zahlungen auf Grundlage des neuen Maßnahmenpaketes zur finanziellen Unterstützung der Startup-Szene in Deutschland bereits im Mai zu erwarten.