Unternehmensstreitigkeiten in Italien - Neuordnung der Dezernate

Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen in Italien sollen künftig von mindestens 6 Richtern entschieden werden.

Veröffentlicht am: 25.09.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Ab dem 20 September 2012 startet in Italien die Neubesetzung der Dezernate speziell für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. Bei über 1 Million Unternehmen in Italien keine leichte Aufgabe. So ist vorgesehen, dass mindestens 6 Richter – einschließlich des Vorsitzenden – die Minimalbesetzung darstellen, sofern es sich um Streitigkeiten zwischen italienischen Gesellschaften wie der S.r.l. – also der società a responsabilità limitata – die das italienische Pendant zu unserer Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellt oder aber der S.p.a. – der società per azioni –  die unserer deutschen Aktiengesellschaft gleicht, handelt.   

Im Hinblick auf die Organisation der zu bildenden Dezernate gibt es laut des Consiglio Superiore della Magistratura, dem Obersten Rat der Richterschaft, drei Möglichkeiten der Ausgestaltung:

 

  • Neuorganisierung eines bereits existierenden Dezernates mit entsprechenden Fachsenaten, die sich ausschließlich oder aber neben anderen gleicharteigen Rechtsgebieten mit unternehmensrechtlichen Fragen auseinander zu setzen haben;

Zusammenlegung zweier bestehender Dezernate in eine Abteilung, und zwar mit der Möglichkeit der Aufteilung der Richter in zwei Senate, beide angeführt durch den Vorsitzenden eines Dezernates; Beibehaltung beider Dezernate, angeführt durch zwei Vorsitzende und untereinander selbständig koordiniert.

 

So sind nicht nur italienische GmbH’s und AG’s betroffen, sondern z. B. genauso Kommanditgesellschaften, Holdings oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anteilsübertragungen sowie öffentlicher Auftragsvergabe.