Mehr Unternehmensinsolvenzen erwartet

GmbH-Geschäftsführer (wieder) in der Pflicht

Nachdem aufgrund der zahlreichen Corona-Hilfen für Unternehmen die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zuletzt deutlich zurückgegangen war, zeichnet sich jetzt aufgrund des Ukrainekrieges in Europa ein erneuter deutlicher Anstieg der Firmenpleiten in Deutschland ab. Was müssen GmbH-Geschäftsführer jetzt wissen?

Veröffentlicht am: 19.04.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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GmbH-Geschäftsführer (wieder) in der Pflicht

Autor: Fiona Schönbohm, Rechtsanwältin in Hamburg und Berlin

Nachdem aufgrund der zahlreichen Corona-Hilfen für Unternehmen die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zuletzt deutlich zurückgegangen war, zeichnet sich jetzt aufgrund des Ukrainekrieges in Europa ein erneuter deutlicher Anstieg der Firmenpleiten in Deutschland ab. Was müssen GmbH-Geschäftsführer jetzt wissen?

Doppelbelastung von Unternehmen: Corona & Ukrainekrieg 

Steigende Energiepreise, gestörte Lieferketten und Versorgungsengpässe - das Jahr 2022 begann für viele Unternehmen nicht gerade rosig. Die diversen Schwierigkeiten aufgrund des Ukrainekrieges treffen Firmen in Deutschland derzeit nach einer bereits zwei Jahre andauernden Durststrecke aufgrund der Corona-Pandemie.

Neben diversen Subventionen und Kurzarbeit hatte der Staat zuletzt auch die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt, um Unternehmen von der Belastung durch die Pandemie zu befreien. 

Hintergrund: Pflicht des Geschäftsführers zum Insolvenzantrag

Während der Aussetzung waren die Geschäftsführer deutscher Unternehmen zeitweise entgegen ihrer eigentlichen gesetzlichen Verpflichtung nicht gezwungen, drohende Zahlungsunfähigkeiten zu melden.

Ausgangspunkt für die strenge Geschäftsführerhaftung in der Unternehmensinsolvenz ist die Verpflichtung des Geschäftsführers, bei Eintritt der Insolvenzreife in Form einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

Im Falle der Verletzung der Insolvenzantragspflicht drohen dem Geschäftsführer eine umfangreiche zivilrechtliche Haftung und sogar strafrechtliche Risiken. 

Nähere Informationen zur Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz finden Sie hier: Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz 

Trotz Insolvenzantragspflicht seit 2021 so wenig Pleiten wie nie 

Die diversen Hilfspakete der Regierung für deutsche Unternehmen hatten zuletzt offenbar Wirkung gezeigt: Obwohl bereits seit Mai 2021 die Insolvenzantragspflicht wieder gilt, gab es 2021 so wenige Firmenpleiten wie noch nie seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. 

Ausnahmen von der Insolvenzantragspflicht gab es noch bis 31.01.2022 für Betriebe, die im vergangenen Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten hatten. Doch auch diese Sonderrelgeungen haben bisher zu keinem signifikanten Anstieg der Insolvenzrn geführt. 

So meldeten die Amtsgerichte im Januar 2022 weniger Unternehmensinsolvenzen als ein Jahr zuvor, nämlich nur 1057. Das waren 4,6% weniger als ein Jahr zuvor und rund 34% weniger als vor der Corona-Pandemie im Januar 2020.

Neues Hilfspaket wegen des Ukrainekrieges 

Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von heute stiegen die beantragten Regelinsolvenzen im März gegenüber dem Vormonat indes um 27%. Die Regierung sieht hier einen Zusammenhang zum Ukrainekrieg und will jetzt mit einem neuen, milliardenschweren Hilfspaket deutsche Unternehmen wieder entlasten, die von den Folgen des Ukraine-Kriegs und hohen Energiepreisen besonders betroffen sind.

Das Paket sieht unter anderem ein Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW vor sowie Energiekosten-Zuschüsse für Firmen. 

Back to normal oder neue Sonderbelastung?

Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, zeigte sich bereits skeptisch gegenüber den Plänen. "Die von der Bundesregierung vorgestellte Energiekostenförderung wird bei einem länger anhaltenden Energiepreisschub viele drohende Insolvenzen gerade im Mittelstand nicht verhindern können" gab er zu bedenken. 

Zugleich wies er darauf hin, dass sich die März-Prognose des Statistischen Bundesamtes mit dem 27%-Anstieg in den üblichen Jahresschwankungen bewege und vorläufge Zahlen nicht die Belastbarkeit amtlicher Statistiken hätten.

Insolvenz in der GmbH: Was gilt jetzt?

Derzeit sind Geschäftsführer wieder ganz regulär verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen und die notwendigen Stufen zu durchlaufen. Wer derzeit von der Ukrainekrise betroffen ist, kann daher leider trotz sich abzeichnender Hilfsgelder nicht warten, bis diese beschlossen und verteilt sind. Welche Rechte und Pflichten bei der Insolvenz in der GmbH gelten und wie sie abläuft erfahren Sie hier: Insolvenz in der GmbH.