Steuerhinterziehung mit Corona-Masken
Landgericht Hamburg verhängt Haftstrafen
Mit Corona-Masken konnte man schnell Geld verdienen - und auch Steuern hinterziehen.
4,5 Jahre Haft für 4,5 Millionen hinterzogene Steuern – so fiel die Bilanz im Steuer-Strafverfahren um die „Masken-Deals“ vor dem Landgericht Hamburg aus (Urteil vom 25. Januar 2023). Nicht alle Angeklagten traf es so hart. Ein Täter bekam drei Jahre Haft, ein Steuerberater eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zu einer versuchten Umsatzsteuerhinterziehung – genau wie ein Rechtsanwalt wegen Schenkungsteuer-Hinterziehung.
Open-House-Ausschreibung des Bundes
Das Übel hatte seinen Ursprung in der berühmt-berüchtigten „Open-House-Ausschreibung“ des Bundesgesundheitsminiteriums, das damit in der Corona-Pandemie händeringend Masken besorgen wollte. Zu den Glücksrittern, die das auf den Plan rief, gehörte auch der Hauptangeklagte, ein Kfz-Händler, der schon häufiger straffällig geworden war. Aufgrund der von Jens Spahn offerierten 2,50 Euro für jede FFP2-Maske, bot er davon direkt 20 Millionen an und bekam den Zuschlag.
Keine Ahnung, keine Masken, kein Problem
Der Hauptangeklagte und seine Mittäter hatten zwar mit derartigen Produkten noch nie etwas zu tun und hatten zunächst auch weder die Masken noch das Geld dafür. Irgendwie haben sie es aber geschafft, die Masken in China zu beschaffen – für die das Ministerium stattliche 109 Millionen Euro zahlte, inklusive 17 Millionen Euro Umsatzsteuer.
Eigentlich hätten sie entsprechend Vorsteuern an das Finanzamt abführen müssen. Die Angeklagten kauften davon aber lieber teure Autos und anderen Luxus. Als schon alles zu spät war, bemühte sich ihr Steuerberater noch um Schadensbegrenzung, indem er falsche Rechnungen beim Finanzamt einreichte – womit er sich gleich selbst noch strafbar machte.
Schenkungsteuer auf Luxusgeschenk
Da wollte auch ein Rechtsanwalt nicht nachstehen, der mit den Tätern befreundet war und sich von ihnen ein Luxusauto schenken ließ. Da er vergaß, die Schenkung beim Finanzamt anzuzeigen, wurde er wegen Hinterziehung der Schenkungsteuer verurteilt.
Es kommt immer wieder mal vor, dass Lebensgefährten, Freunde und Bekannte sich teure Geschenke machen – ohne das Bewusstsein, diese beim Finanzamt anzuzeigen. Hohe Schenkungsteuer-Freibeträge gibt es nämlich nur im engsten Familienkreis, also etwa 500.000 Euro unter Ehegatten oder 400.000 Euro für Zuwendungen an Kinder. Bei Schenkungen unter Freunden oder von Kriminellen an Anwälte gilt die Steuerfreiheit nur bis 20.000 Euro.