Steuererklärung: OECD will Vermögende genauer kontrollieren

Deutschland soll Spezialeinheiten zur Kontrolle der Steuererklärungen von Reichen errichten

Veröffentlicht am: 17.08.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die OECD schätzt, dass in vielen Mitgliedstaaten die Finanzämter nicht in der Lage sind, die Steuererklärungen von Reichen hinreichend zu prüfen. 56 Länder wurden von der OECD diesbezüglich unter die Lupe genommen. Bemängelt wurde von den Autoren der Studie, dass es in vielen Ländern bei den Finanzbehörden keine speziellen Abteilungen für wohlhabende Steuerzahler gebe. Hierzu gehört auch Deutschland. Reich ist übrigens – nach Auffassung der OECD – derjenige, der als Einzelperson ein Vermögen von mehr al seiner Million US-Dollar sein Eigen nennt.

Große Unternehmen sind dagegen in den meisten Ländern schon länger im Visier der Finanzämter. In 85 Prozent der Länder gibt es für Großunternehmen eigene Fachabteilungen. Die OECD macht sich insbesondere seit einer Studie aus dem Jahr 2009 für die bessere Prüfung von Steuererklärungen stark, weil sie eine Tendenz zur „Steuervermeidung“ festgestellt hat. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht eine mangelhafte Organisation der Finanzverwaltung und mangelnde Ausstattung mit qualifiziertem Personal. Das Steuerrecht für Superreiche – so der DGB – sei „kaum noch administrierbar“, weil höchst komplizierte Ausnahmeregelungen die Reichen bevorzugten.

Hintergrund

Steuererklärungen von vermögenden Personen sind tatsächlich deutlich aufwändiger als die von sogenannten Normalverdienern. Das liegt daran, dass sich wohlhabende Menschen häufig Einkommen aus verschiedenen Quellen beziehen, so z.B. aus unternehmerischer Tätigkeit, Kapitalanlage, Vermietung etc. Die Anforderungen an die Erklärung – aber auch die Möglichkeiten der Gestaltung und Optimierung – sind damit deutlich höher als bei einem Angestellten, der im Wesentlichen sein monatliches Gehalt bezieht. Heute beschränken sich viele Optimierungsmöglichkeiten jedoch auf die Einkünfte aus Betriebsvermögen. Im privaten Bereich hat als letztes nennenswertes Steuersparmodell die Familie überlebt.