Schwarzgeld ohne Ende? Zahl der Selbstanzeigen weiter hoch
Hoeneß und die Erben
Der Boom bei den strafbefreienden Selbstanzeigen ist ungebrochen. Allein im ersten Quartal 2014 sollen 13.500 Täter einer Steuerhinterziehung den Weg in die Steuerehrlichkeit gesucht haben. Dass der Fall Hoeneß, der von außergewöhnlich hoher Medienpräsenz und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit begleitet wurde, daran nicht unschuldig ist, dürfte auf der Hand liegen. Die verhängt Haftstrafe gegen den Bayern-Boss dürfte doch viele bisher optimistische Steuerhinterzieher ins Grübeln gebracht haben.
Schwarzeld scheint noch immer reichtlich in der Schweiz, aber auch Lichtenstein und anderen vermeintlichen Steueroasen, zu liegen.
Aufgrund unserer Erfahrung im Steuerstrafrecht vermuten wir, dass trotz der zahlreichen bereits gestellten Selbstanzeigen, der Berichterstattung und auch des Drucks der Banken in der Schweiz auf Steuerhinterzieher noch große Summen Schwarzgeld vor dem Deutschen Fiskus im Ausland versteckt werden.
Viele problematische Fälle erwarten wir für die Zukunft in Bezug auf Steuerhinterziehungen, die im Zuge einer Erbschaft von den Erben entdeckt werden. Das Schwarzeld in der Erbschaft birgt besondere Risiken für die Beteiligten.
Die Zeitung "Die Welt" berichtete kürzlich in der Online-Ausgabe vom 9. April über dieses Thema. Unserer Rechtsanwalt und Steuerberater Matthias Grimme wurde für den Artikel als Experte für die Themen Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung und Selbstanzeige befragt und gibt in dem Beitrag hilfreiche Informationen aus seiner Beratungspraxis.
Hintergrund
Die Anzeige- und Erklärungspflichten für Erben sind komplex und den meisten Betroffenen nicht gläufig. Neben der Erbschaftsteuer ist auch die Einkommensteuer des Erblassers für das Todesjahr für die Erben relevant. Hier müssen die Erben die Erklärung vornehmen und werden selbst Steuerschuldner. Bekommt der Erbe Kenntnis von Kapitalerträgen aus dem Ausland, die bisher vom Erblasser nicht deklariert wurden, steht er selbst an der Schwelle zur Strafbarkeit. Der Umgang mit Schwarzgeld im Nachlass ist besonders für Erbengemeinschaften schwierig. Hier müssen alle an einem Strang ziehen und sich den gesetzlichen Vorgaben entsprechend verhalten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wie schwer das innerhalb der Erbengemeinschaft sein kann, wissen wir aus der Betreuung zahlreicher Erbfälle.