Ronaldo wieder vor Messi
Bewährungsstrafe und Millionenzahlungen für Steuerhinterziehung
Bewährungsstrafe und Millionenzahlungen für Steuerhinterziehung
Ein Beitrag von Bernfried Rose
Die Fußballfans von Juventus Turin dürfen sich vorerst weiter über Tore ihres Superstars Christiano Ronaldo freuen. Seine Freiheitsstrafe für die Hinterziehung von ca. 5,7 Millionen Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. In Deutschland wäre es wohl schlimmer gekommen.
Deal mit der Staatsanwaltschaft
Dabei war die Verhandlung vor dem Gericht in Madrid in etwa so spannend wie die italienische Meisterschaft in der Serie A. Der Portugiese hatte sich nämlich bereits im Vorfeld mit der Staatsanwaltschaft geeinigt. Insgesamt fast 19 Millionen Euro Steuernachzahlungen und Geldstrafen sowie eine 23-monatige Gefängnisstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – das war der Preis der Freiheit für Ronaldo.
Ihm wurde vorgeworfen zwischen 2011 und 2014 rund 5,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Dabei handelte es sich überwiegend um Einnahmen aus Bildrechten, die durch die Nutzung von Briefkastenfirmen verheimlicht wurden. Ronaldo wusste davon selbstverständlich nichts. Vor Gericht hatte er beteuert, er habe nicht die Absicht gehabt, Steuern zu hinterziehen.
Messi auch als Steuerhinterzieher nur die Nr. 2
Mit seiner Strafe hat er ein weiteres Mal seinen ewigen Rivalen im Kampf um die Auszeichnung „Weltfußballer des Jahres“ hinter sich gelassen. Der Kicker vom FC Barcelona schaffte es wegen seiner Steuerhinterziehung „nur“ auf 21 Monate Bewährungsstrafe und 2 Millionen Euro Geldstrafe.
Dass sich beide Fußballer nun die Rückrunde ihrer Mannschaften nicht im Gefängnis ansehen müssen, verdanken sie dem Umstand, dass auch in Spanien Haftstrafen von bis zu zwei Jahren regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Verurteilte nicht vorbestraft ist.
Härtere Strafen für deutsche Steuerhinterzieher
Wie auch beim Doping scheint es Spanien auch bei der Steuerhinterziehung gut mit seinen Superstars im Sport zu meinen. Ob die Anwälte von Ronaldo ihn in Deutschland ebenfalls vor einer abzusitzenden Haftstrafe hätten bewahren können, ist jedenfalls fraglich. Hierzulande ist schließlich bereits bei einem Steuerbetrug ab einer Million Euro eine Haftstrafe ohne Bewährung die Regel. Nach der Rechtsprechung des BGH zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung können dann nur noch besonders gewichtige Strafminderungsgründe für die Rettung sorgen.
Man erinnere sich nur an Uli Hoeneß, Deutschlands berühmtesten Steuerbetrüger aus der Sportbranche. Bei fast 30 Millionen Hinterziehungssumme halfen ihm weder seine missglückte Selbstanzeige noch seine fehlenden Vorstrafen und sein gesellschaftliches Engagement. Er musste seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten.