Patentstreit um Corona-Impfstoff

Biontech vs. Curevac – Wurden Patentrechte verletzt?

Curevac beschuldigte den Impfstoffhersteller Biontech im Rahmen der Entwicklung des Corona-Impfstoffes dessen Patentrechte verletzt zu haben. Wie es nun weiter geht und welche weitreichenden Folgen das zukünftige Urteil haben könnte, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Veröffentlicht am: 23.08.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg
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Das deutsche Unternehmen Biontech soll bei der Entwicklung des Covid19-Impfstoffes Comirnaty Patentrechte des Wettbewerbers Curevac verletzt haben. So jedenfalls die Anschuldigungen. Ob tatsächlich Patentrechte verletzt wurden und um etwaige Schadensersatzansprüche wird nun vor der Patentkammer des Landgerichtes Düsseldorf verhandelt (Az. 4c O 38/22, 4c O 46/22; 4c O 47/22; 4c O 48/22; 4c O 51/22). Dabei geht es nicht nur um den Corona-Impfstoff. Das Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen haben.

Curevac beruft sich auf Patente zur Impfstoffherstellung

In mehreren Verfahren wird vor dem Landgericht Düsseldorf nun darum verhandelt, ob der Impfstoffhersteller Biontech bei der Entwicklung und dem nachfolgenden Vertrieb des Corona-Impfstoffes Comirnaty geistiges Eigentum des Wettbewerbers Curevac verletzt hat. Insgesamt beruft sich Curevac auf fünf Patente. Vor dem Landgericht verlangt Curevac von Biontech zunächst die Auskunft, in welchem Umfang Biontech die geschützten Technologien bei der eigenen Impfstoffherstellung genutzt hat. Im Ergebnis wolle der Konzern kein Verkaufs- oder Vertriebsverbot für Biontech erreichen, sondern die Zahlung einer „fairen“ Entschädigung erreichen. Welche Summe dem Unternehmen dabei vorschwebt ist unbekannt.

Der milliardenschwere Patentstreit geht damit in die entscheidende Phase. Ende September will das Düsseldorfer Landgericht ein Urteil bezüglich vier der fünf Anklagepunkte verkünden. Die Entscheidung wird sich wohl auch maßgeblich auf die künftige Nutzung der revolutionären mRNA-Technologien zwischen den Herstellern auswirken.

Biontech streitet Patentverletzung ab

Auf der Gegenseite streitet Biontech nicht nur etwaige Schutzrechtsverletzungen ab und betont, dass die Entwicklung des Impfstoffes eigenständig erfolgt sei, sondern geht selbst in die Offensive. Zusammen mit dem Entwicklungs- und Vertriebspartner Pfizer geht Biontech gegen Curevac in den USA vor. Dies hat den Hintergrund, dass Comirnaty an verschiedenen Standorten hergestellt wurde. Eine im Juli 2022 von Pfizer/Biontech am Bundesbezirksgericht in Massachusetts eingereichte Klage zielt auf die Feststellung ab, dass mit dem Impfstoff Comirnaty drei spezifische Schutzrechte von Curevac nicht verletzt wurden.

Die Zukunft der Impfstoffherstellung

Bei dem Streit um die Verletzung von Patentrechten geht es zugleich auch um die Vorherrschaft auf einem Milliarden-Markt. Das Landgericht Düsseldorf soll u.a. klären, ob Biontech bei der Entwicklung des Corona-Impfstoffes gegen ein spezifisches Curevac-Patent aus dem Jahr 2002 verstoßen hat, welches eine grundlegende Technologie zur Stabilisierung von mRNA zum Gegenstand hat.

Damit geht es in dem Prozess um weitaus mehr als nur den Corona-Impfstoff. Das Urteil könnte wegweisend für die Zukunft der Nutzung der gesamten mRNA-Technologie sein. In der Technologie liegt nach Meinung vieler Wissenschaftler und Forscher die Zukunft, nicht nur mit Blick auf die Impfstoffherstellung. Sollte sich die Technologie als tatsächlich so vielversprechend erweisen, dürfte das Halten von relevanten Patenten umso wichtiger werden.