Mittelstand entdeckt Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
Geschäftsfortführung in der Insolvenz
Geschäftsfortführung in der Insolvenz
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Jens Nyhenhuis
Immer häufiger nutzen Mittelständler in einer wirtschaftlichen Krise die Möglichkeit der Geschäftsfortführung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
- Die Eigenverwaltunggibt einem Schuldner, der Insolvenzantrag gestellt hat die Möglichkeit, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters in Eigenregie zu verwalten, dass Unternehmen also selbst (statt eines Insolvenzverwalters) weiterzuführen.
- Das Schutzschirmverfahreneröffnet dem betroffenen Unternehmen die Möglichkeit im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren durchzuführen. Während des Schutzschirmverfahrens drohen dem Schuldner unter Aufsicht des Sachwalters keine Vollstreckungsmaßnahmen.
AWG und LHG suchen ihr Glück in der Eigenverwaltung
Ende Januar 2019 beantragte die Textilhandelskette AWG die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Unternehmen strebt eine Sanierung an und will den Geschäftsbetrieb mit fast 3.000 Mitarbeitern weiterführen.
Anfang Februar folgte nun auch die LHG Lebensmittelshandelsgesellschaft. Sie stellte einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren. Das Management versucht hier nicht nur den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Es soll auch ein bereits initiierter M&A-Prozess fortgesetzt werden.
Dies sind nur zwei aktuelle Beispiele für einen Trend, der sich in der Beratungspraxis rund um die Unternehmensinsolvenz abzeichnet.
Gewollter Trend
Gestärkt wurde die Eigenverwaltung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) aus dem Jahr 2012. Diese Änderung vereinfachte den Zugang zur Eigenverwaltung. Der Trend zu Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ist also wirtschaftspolitisch gewollt. Schließlich zeigen zahlreiche Beispiele, dass diese Instrumente sehr erfolgreich Unternehmen bei der Überwindung einer Krise helfen können.
Entscheidender Faktor für den Erfolg ist dabei das zielgerichtete Zusammenwirken des Managements, den beratenden Rechtsanwälten sowie dem für das Sanierungsverfahren bestellten Sachwalters.