Mitarbeiterbeteiligung als Instrument zur Krisenbewältigung

Alternative Finanzierung von Unternehmen bei Liqiditätsengpässen

Veröffentlicht am: 29.04.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Alternative Finanzierung von Unternehmen bei Liqiditätsengpässen

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Gregor Kübler

Bei einem Großteil der Startups in Gründung mit einem internetbasierten Geschäftsmodell stellen die laufenden Personalkosten den größten Kostenblock dar. Sobald diesen Ausgaben in einer Krise keine Einnahmen mehr gegenüberstehen oder das Unternehmen kein neues Kapital zur Finanzierung seiner laufenden Personalkosten einwerben kann, sind Liquiditätsprobleme vorprogrammiert.

Während viele Unternehmen zur Vermeidung entsprechender Liquiditätsengpässe ihre Arbeitnehmer entlassen, abfinden oder auf Kurzarbeit umstellen, bleibt das Potential einer Unternehmenssanierung durch eine Mitarbeiterbeteiligung in der Krise regelmäßig ungenutzt.

Mitarbeiterdarlehen gegen Liquiditätsengpässe

Mitarbeiterdarlehen stellen die einfachste Möglichkeit zur Finanzierung von Start-ups zwecks Verhinderung von akuten Liquiditätsengpässen durch die laufenden Personalkosten eines Unternehmens dar. Anstatt einer gesonderten Zahlung der Darlehenssumme durch den Mitarbeiter an das Unternehmen verbleibt ein Teil von dessen Gehalt beim Unternehmen und wird diesem als Darlehen zur Verfügung gestellt. Dadurch hat das Unternehmen unmittelbar mehr Liquidität zur Verfügung.

Häufig werden Mitarbeiterdarlehen als partiarische Darlehen ausgestaltet, sodass die Höhe der Verzinsung des Darlehens vom Erfolg des Unternehmens abhängig ist. Aus Unternehmenssicht ist so sichergestellt, dass die laufende finanzielle Belastung durch die Zinsen mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens gleichläuft. Zudem führt die erfolgsabhängige Verzinsung aus Mitarbeitersicht zu einem zusätzlichen Anreiz, sich für das Unternehmen einzusetzen.

Der Mitarbeiter erhält im Gegenzug zur Darlehensgewährung die Chance, bei einer positiven Entwicklung des Unternehmens über eine erhöhte Zinszahlung am Unternehmenserfolg zu profitieren, geht allerdings aber auch ins Risiko. Zu beachten ist, dass immer nur ein Teil des Nettolohnes in ein Mitarbeiterdarlehen umgewandelt werden kann, da vorher Steuern und Sozialabgaben vom Lohn abzuziehen sind. 

Beteiligung als Gesellschafter zur Stärkung der Eigenkapitalbasis

Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens können die Mitarbeiter gegen einen Teil ihres Lohnes auch als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt werden. Da sie dann aber grundsätzlich auch über Mitspracherechte verfügen, ist eine direkte Beteiligung regelmäßig nur Führungskräften und leitenden Angestellten vorbehalten. Um einen direkten Einfluss von Mitarbeitern auf die operative Gesellschaft zu minimieren oder auszuschließen, können deren Geschäftsanteile in einer Beteiligungsgesellschaft gepoolt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, nur virtuelle Geschäftsanteile an die Mitarbeiter auszugeben. 

Letztlich besteht auch die Möglichkeit, ein in der Krise gewährtes Mitarbeiterdarlehen als Wandeldarlehen auszugestalten. Die Mitarbeiter haben dann die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt anstatt einer Rückzahlung der Darlehenssumme inklusive Zinsen den entsprechenden Betrag in Eigenkapital zu wandeln. 

Gleichgerichtete Interessen

Sofern eine Mitarbeiterbeteiligung als Sanierungsmaßnahme in Erwägung gezogen wird, wird die konkrete Ausgestaltung immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig sein. Dabei spielen die konkrete Situation des Unternehmens, die Interessen der bisherigen Gesellschafter und die Position und Bedeutung des jeweiligen Mitarbeiters für das Unternehmen eine wichtige Rolle.

Alle Spielarten der Mitarbeiterbeteiligung ist jedoch gemein, dass ein Interessensgleichlauf zwischen dem Unternehmen und dem beteiligten Mitarbeiter hergestellt wird. Die daraus resultierende Identifikation der Mitarbeiter mit „ihrem“ Unternehmen kann einen wichtigen Baustein darstellen, um eine Unternehmenskrise zu überwinden.